Pläne

Bauen ist in der Schweiz nicht willkürlich möglich. Wer ein Haus bauen will, muss sich an die Vorschriften des dort geltenden Zonenplans halten. Der Zonenplan legt fest, zu welcher Zone ein Gebiet gehört (z.B. Wohnen oder Gewerbe) und definiert unter anderem die Anzahl Geschosse, die Gebäudelänge und -höhe. Er ist „grundeigentümerverbindlich“.

Für Teilgebiete eines Quartiers ist es möglich, ortsspezifische Regelungen zu treffen. Die geltenden Zonenvorschriften werden so durch einen massgeschneiderten Quartierplan ersetzt. Zonen- und Quartierpläne können auf der Gemeinde eingesehen werden.

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Baugesuch: Amtliche Vermessung
Baulinien- und Baupläne einsehen/ausleihen
Zonenreglemente und Zonenpläne
Bauinspektorat

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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