Willkommen beim Steuerinkasso – Ihr Onlineportal rund um die Steuerzahlungen
Bestellen Sie einen oder mehrere Einzahlungsscheine für Ihre Vorausrechnung oder einen einzigen Einzahlungsschein für Ihre bereits fakturierte definitive Abrechnung. Brauchen Sie mehr als einen Einzahlungsschein für Ihre definitive Rechnung, stellen Sie bitte einen kostenpflichtigen Antrag auf Ratenzahlung.
Sie möchten wissen, wie Ihr aktueller Kontostand für die Steuerbegleichung aussieht. Bestellen Sie einfach einen Kontoauszug. Bitte geben Sie das entsprechende Steuerjahr an.
Eine Ratenzahlung für ordentliche, nicht betriebene Steuern wird für maximal 12 Monate ab definitiver Rechnung (Datum Veranlagungsverfügung) gewährt. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt werden sich die maximalen Raten entsprechend verringern. Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen eine angepasste Ratenzahlung gemäss unseren Bedingungen zustellen. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40.00. Die Gebühren werden mit der Ratengenehmigung fällig.
Sollten Sie bereits für eine Steuerforderung durch die Gemeinde Reinach betrieben worden sein, haben Sie die Möglichkeit diesen Eintrag aus dem Betreibungsregister löschen zu lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sämtliche offenen Forderungen der Gemeinde inklusive aktueller Vorausrechnungen der Steuern bezahlt sind. Die Löschung des Betreibungsregistereintrags ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40.00. Die Gebühren müssen vorgängig zur Löschung beglichen werden.
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
Bei Fragen zu Verlustscheinen wenden Sie sich bitte an die Creditreform AG, Tel. 061 337 90 40
Befindet sich Ihr Wohnsitz im Kanton Baselland, ist das Betreibungsamt Liestal, Tel. 061 552 46 00 zuständig. Bei ausserkantonalem Wohnsitz wenden Sie sich bitte an das entsprechende Betreibungsamt, welches auf dem Zahlungsbefehl vermerkt ist.
E-Mail: finanzen@reinach-bl.ch
Willkommen bei der Steuerveranlagung / Steuererklärung
Die Fristerstreckung für die Steuererklärung ist beim Kanton Basel-Landschaft zu beantragen.
Der Vergütungszins beträgt 0.1% bei Zahlung bis zum 30. September
Die aktuellen Steuersätze finden Sie >>hier.
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung