Fahr-/Parkbewilligung

Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Polizei Reinach hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden. Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen.

Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.

  • Die Bewilligungsgebühr bis und mit 31 Tage beträgt CHF 10.
  • Die Bewilligungsgebühr ab 32 Tagen beträgt CHF 20.

 

Gemäss § 26 Abs. 2ff. der Polizei-Verordnung gelten Fahr- und Parkbewilligungen jeweils maximal ein Jahr. Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden, welche fünf Jahre gilt. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung:

  • land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
  • Dienstfahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Zivilschutz, Öl- und Chemiewehr;
  • Dienstfahrten von Mitarbeitern der Werkhöfe.


An IGOR-Vereinsmitglieder können kostenlose Fahr- und/oder Parkbewilligungen abgegeben werden, die unbefristet ausgestellt werden. Bedingung dafür ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch eine vertretungsberechtigte Person eines entsprechenden Vereins. Die Verpflichtungserklärung umschreibt Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den erteilten Fahr- und/oder Parkbewilligungen.

Verloren gegangene Bewilligungen werden nur kostenpflichtig neu ausgestellt. Missbräuchlich verwendete Fahr- und/oder Parkbewilligungen werden durch die Polizei Reinach per sofort entzogen. Nach Entzug einer Bewilligung kann eine neue Fahr- und/oder Parkbewilligung erst nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ausgestellt werden.


Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Polizei Reinach folgende Angaben bereit:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, welche eine Bewilligung benötigt.
  • An welchem Datum und in welchem Zeitraum die Bewilligung Gültigkeit haben soll.
  • Welches Kontrollschild das Fahrzeug besitzt, für welches eine Bewilligung beantragt wird.

 

Wenn Sie Waldstrassen befahren möchten (insbesondere für Anlässe), verwenden Sie bitte das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" weiter unten auf dieser Seite.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an:

Polizei Reinach

Eidg. Strassenverkehrsgesetz
Eidg. Signalisationsverordnung
Polizei Reinach
Bewilligungen, Polizei Reinach
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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