Drittmeldepflicht

Wer meldepflichtige Personen in seinem Haushalt aufnimmt oder ihnen Räumlichkeiten vermietet, muss dies der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen melden. So schreibt es das Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) vor.

Sie finden dazu weiter unten ein Online-Formular.

Bitte weisen Sie die Personen, die zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle (Stadtbüro) innert 14 Tagen melden müssen. Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach befindet sich an der Hauptstrasse 10, im Parterre links.

Drittmeldepflicht - Formular
Stadtbüro
Ausweise und Bescheinigungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Kinderfreundliche Gemeinde Logo
Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2025

 

Ja, auch wir kommen ohne Kekse nicht aus... Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.