Zwischen Kirchgasse, Hauptstrasse, Ernst Feigenwinter-Platz und der bestehenden Überbauung "Stadthof" sollen zwei neue Gebäude mit 16 Wohnungen und Flächen für Dienstleistungsnutzungen entstehen.
Der Bau- und Strassenlinienplan (BSP) ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Raum-, Bau- und Strassenplanung einer Gemeinde. Er begrenzt die öffentlichen Strassen und legt die Mindestabstände von Bauten zu den Strassen fest. Bau- und Strassenlinien sichern somit das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc.
Ein Teil des Engagements von Reinach mit dem Unicef-Label "Kinderfreundliche Gemeinde" ist, dass wir die Kinder und Jugendlichen selbst nach ihren Bedürfnissen fragen. Am Anlass "Was willst du? Jetzt bist du dran!" haben wir 100 Kinder und Jugendliche von 8-15 Jahren nach ihren Wünschen gefragt.
Abgeschlossen: Umgestaltung Fiechtenweg
Ende Juni.2020 wurde der neu gestaltete Fiechtenweg der Bevölkerung zur Nutzung übergeben. Nach gut fünfmonatigen Umgestaltungsarbeiten ist eine naturnahe Landschaft mit Bäumen, Stauden und Sitzgelegenheiten, die auch zum Spielen einlädt, entstanden. Fortan ist der Weg nur noch für den Langsamverkehr und notfalls für die Rettungsfahrzeuge befahrbar. Autos, inkl. Elterntaxis, sind hier nicht mehr zugelassen. Die Sportzone Fiechten ist via Zihlackerstrasse mit dem Auto zu erreichen. Nach den Sommerferien wird es eine Einweihungsfeier geben.
Teils absichtlich weggeworfen, teils einfach verloren, trifft man in der Natur immer wieder auf verschiedenste Dinge, die nicht auf den Boden gehören. Helfen Sie mit, den Natur- und Erlebnisweiher von Littering zu befreien, indem Sie bei jedem Spaziergang herumliegenden Abfall (Alu-Dosen, PET-Flaschen, Zigarettenpäckchen usw.) einsammeln und den Abfall in den Abfallbehältern vor Ort entsorgen.
Das teilweise brachliegende Areal der ehemaligen Tubenherstellerin Obrist Verpackungen AG soll umgenutzt werden. Mit der Neubebauung des Areals werden rund 118 Miet- und Eigentumswohnungen in unterschiedlichen Grössen und Grundrissen entstehen.
Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden. Für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet ist grundsätzlich der Kanton zuständig ist, im Siedlungsgebiet ist dies Aufgabe der Gemeinden.
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