Parkraumbewirtschaftung

15.10.2024

Per 1. Januar 2025 werden in Reinach alle öffentlichen Parkplätze im Siedlungsgebiet bewirtschaftet. Die Parkplätze werden von Montag 00:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr gebührenpflichtig. Die ersten 2 Stunden sind kostenlos, danach kostet jede Stunde CHF 2 bis max. CHF 10 am Tag. Der Parkvorgang muss aber bereits ab der 1. Minute gestartet werden. In der blauen Zone im Zentrum gelten weiterhin die Regeln der blauen Zone, die Parkkarten haben dort keine Gültigkeit.

Die Parkgebühr kann über die Apps von Parkingpay, EasyPark, Twint oder an einem Parkautomat bezahlt werden. Wer sein Auto mehrere Stunden abstellen möchte, kann auch eine Tageskarte kaufen. Einwohnerinnen und Einwohner können eine EinwohnerInnen-Parkkarte beziehen. Alle nicht in Reinach wohnhaften Personen haben die Möglichkeit, eine Zeit-Parkkarte zu kaufen.

Die Parkkarten werden nicht mehr physisch abgegeben. Mit der Registrierung und dem Ausstellen der Bewilligung werden die Fahrzeugdaten im System der Gemeinde erfasst und bei einer Kontrolle durch Mitarbeitende der Gemeindepolizei wird das Kontrollschild automatisch mit dem System abgeglichen. So erhält die Gemeindepolizei Auskunft darüber, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Fahrzeuge ohne gültige Parkkarte werden gebüsst.

Das Wichtigste im Überblick

Bezug der Parkkarte

Wer eine Parkkarte kaufen möchte, kann diese beantragen. Die Antragstellung hat grundsätzlich online zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die EinwohnerInnen-Parkkarte über das Stadtbüro beantragt und bezogen werden.

Hier können Sie ab Ende November 2024 Ihre Parkkarte beantragen. Der entsprechende Link wird dann online geschaltet.

Für die Registrierung und Bestellung der Parkkarte werden Sie zu unserem Dienstleistungspartner, der OM Computer AG, weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung und Bestellung über ein mobiles Endgerät eine aktuelle Software auf Ihrem Endgerät installiert sein muss. Für mobile Apple-Endgeräte (Browser Safari) muss mindestens iOS16 installiert sein.

Die EinwohnerInnen-Parkkarte

Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Reinach sowie Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen leichten Motorwagen eine EinwohnerInnen-Parkkarte beantragen. Einwohnerinnen und Einwohner, die ihr Firmenauto berufsbedingt mit nach Hause nehmen müssen, können dafür ebenfalls eine EinwohnerInnen-Parkkarte beantragen.

Um die EinwohnerInnen-Parkkarte zu beantragen, muss vor der Registrierung der Fahrzeugausweis eingescannt werden, der anschliessend als PDF- oder jpg-Datei hochgeladen werden muss. Wird die Parkkarte für das Firmenauto beantragt, muss zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers (über die private Nutzung des Fahrzeugs) mit dem Fahrzeugausweis im PDF oder jpg hochgeladen werden. Fehlende Unterlagen sowie fehlende Informationen werden nach Erhalt des Antrages via E-Mail angefordert. Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte erst nach Bewilligung des Antrags sowie nach deren Bezahlung gültig ist.

Kosten: CHF 180 pro Kalenderjahr

Die EinwohnerInnen-Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf den weissen Parkplätzen im von der Gemeinde bewirtschafteten Gebiet. Keine Gültigkeit hat die Parkkarte auf den grossen Parkplätzen beim Gartenbad und Friedhof Fiechten sowie auf dem Wielandparkplatz sowie in der blauen Zone im Ortskern. Die max. Parkdauer am gleichen Ort ist auf 5 Tage beschränkt. Wer länger parkieren muss, z.B. aufgrund einer Ferienabwesenheit, kann eine Ausnahmebewilligung online beantragen (folgt per Ende Jahr).
Eine Parkkarte garantiert jedoch keinen Parkplatz und auch kein Anrecht auf einen Parkplatz.

Die Zeit-Parkkarte

Personen, die nicht in Reinach wohnen, ihr Auto aber längere Zeit auf öffentlichem Grund in Reinach abstellen möchten, können eine Zeit-Parkkarte beziehen.
Jede natürliche Person kann für einen auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen leichten Motorwagen eine Zeit-Parkkarte beantragen. Juristische Personen dürfen für max. drei Fahrzeuge eine Zeit-Parkkarte beziehen.

Um die Zeit-Parkkarte zu beantragen, muss vor der Registrierung der Fahrzeugausweis eingescannt werden, der anschliessend als PDF- oder jpg-Datei hochgeladen werden muss. Fehlende Unterlagen sowie fehlende Informationen werden nach Erhalt des Antrages via E-Mail angefordert. Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte erst nach Bewilligung des Antrags sowie nach deren Bezahlung gültig ist.

Kosten: CHF 800 pro Kalenderjahr
CHF 80 pro Monat

Die Zeit-Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf den weissen Parkplätzen im von der Gemeinde bewirtschafteten Gebiet. Keine Gültigkeit hat die Parkkarte auf den grossen Parkplätzen beim Gartenbad und Friedhof Fiechten sowie auf dem Wielandparkplatz und in der blauen Zone im Ortszentrum. Die max. Parkdauer am gleichen Ort ist auf 5 Tage beschränkt.
Eine Parkkarte garantiert jedoch keinen Parkplatz und auch kein Anrecht auf einen Parkplatz.

Die Tages-Parkkarte

Wer seinen Besuch in Reinach planen und ohnehin einen ganzen Tag in Reinach parkieren will, kann eine Tageskarte beziehen. Es können max. 5 Tageskarten in Folgen (= für 5 aufeinander folgende Tage) bezogen werden.
Die Tageskarte kann online (ab Ende Jahr) über unseren Dienstleitungspartner OM für einen bestimmten Tag bezogen werden.
Die Tageskarte kann aber auch direkt am Parkautomaten gekauft oder mit dem Handy über die Apps bezogen werden.

Kosten: CHF 10 am Tag

Für den Bezug der Tages-Parkkarte werden keine Unterlagen benötigt, es genügt die Angabe des Fahrzeugkennzeichens.

Die Tages-Parkkarte ist auf allen öffentlichen weissen Parkplätzen gültig. Mit der Tageskarte kann somit am gleichen Tag an verschiedenen Orten innerhalb der Gemeinde parkiert werden (Zone "4153 Gemeindeallmend").

Kurzzeitparkieren

Die ersten 2 Stunden sind kostenlos, danach kostet jede Stunde CHF 2 bis max. CHF 10 am Tag. Der Parkvorgang muss aber bereits ab der 1. Minute gestartet werden.

Die Parkgebühr digital und bequem bezahlen kann man über die Apps Parkingpay, Easypark und Twint. Wer die Parkgebühr mit Kleingeld, EC- oder Kreditkarte bezahlen möchte, kann dies an einem der sieben Parkautomaten im Siedlungsgebiet tun. Die Zone "4153 Gemeindeallmend" gilt für alle öffentlichen weissen Parkplätze im Siedlungsgebiet.

Standorte der Parkautomaten und Park-Zonen

Die Parkautomaten befinden sich auf den folgenden Parkplätzen:
• Schulhaus Fiechten, Zihlackerstrasse, beim Spielplatz
• Sporthalle Fiechten «Ost», Fiechtenweg
• Friedhof Fiechten, Birsigtalstrasse
• Wielandplatz, Wielandstrasse
• Gartenbad, General Guisan-Strasse
• Schulhaus Weiermatten, Brunngasse
• Schulhaus Surbaum «Ost», Stockackerstrasse

Plan mit Zone und Parkautomaten

Häufige Fragen und weitere Unterlagen

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQs

Gesetzliche Grundlage für die Bewirtschaftung der Parkplätze im Siedlungsgebiet bilden das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung und die dazugehörende Verordnung. Sie finden diese in der .

 
 
Parkraumbewirtschaftung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Cristina Di Giorgio, Sicherheit und Rettung, Bereich Verkehr

Tel. 061 511 44 68

oder per Mail
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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