21.02.2023
Das Baugebiet "Buechloch", im Eigentum der FAGUS Immobilien AG, liegt am Siedlungsrand zum Bruderholz hin. Nachdem das Reinacher Stimmvolk am 7. März 2021 den Quartierplan «Buch-Hain» abgelehnt hatte, entschied sich die Eigentümerin, die neuen planungsrechtlichen Grundlagen für das Areal im vereinfachten Quartierplanverfahren zu erstellen. Der Gemeinderat unterstützt dieses Vorgehen.
Neue Quartierplanung im vereinfachten Verfahren
Das Buchloch-Areal wurde mit dem generellen Bebauungsplan 1951 dem Baugebiet zugewiesen (Beschluss des Regierungsrats 1956). Seit 2015 ist das Areal mit den Parzellen Nrn. 1065, 8929 und 8930 zudem in einer Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) «Buechlochpark». Das Areal kann im ordentlichen wie auch im vereinfachten Quartierplanverfahren entwickelt werden. Im kommunalen Zonenreglement Siedlung ist für die ZQP im vereinfachten Verfahren definiert, dass die Art der Nutzung und das Nutzungsmass gemäss der Grundzone, hier W2a, beurteilt werden (vgl. ZRS § 27 und § 28 Abs. 4). Darüber hinaus werden gemäss den Vorgaben des vereinfachten Quartierplanverfahrens ein Nutzungsbonus von 8% (relativ) gewährt und die Erhöhung des Gebäudeprofils um max. ein zusätzliches Vollgeschoss ist gestattet.
Naturinventar Buch-Hain
Als zusätzliche neue Randbedingung hat das kantonale Amt für Raumplanung im Oktober 2021 darauf hingewiesen, dass für die Zone mit Quartierplanpflicht ein Naturinventar zu erstellen ist. Die Gemeinde Reinach hat im Frühjahr 2022 die Ausarbeitung eines Naturinventars bei MerNatur Naturschutzbiologie GmbH für das QP-Areal sowie die daran angrenzenden Gebiete in Auftrag gegeben.
Fazit der Inventarisierung: Das Buchloch ist eine typische Landschaft an einem Hang des Bruderholzes in der Sundgauer Hügellandschaft. Das Hauptgepräge wird durch die Wasserführung und daher einige wertvolle Feuchtbereiche bestimmt. Die Biodiversität ist in vielen Bereichen unterdurchschnittlich bis höchstens durchschnittlich. In wenigen Bereichen ragt die Biodiversität heraus (Amphibien, Fledermäuse), worin sie regionale Bedeutung erhält. Trotzdem ist die Biodiversität alles in allem durchschnittlich.
Bautätigkeiten sind mit umfassenden naturschützerischen Auflagen und flankierenden Aufwertungen zu ergänzen. Innerhalb des QP-Areals sind u.a. die Flugkorridore für Fledermäuse und Kleinstrukturen als Lebensräume und Verbindungselemente für Wanderungen von Amphibien und Kleintieren sicherzustellen.
Alle schützenswerten Objekte werden mit Beschreibung, Schutzzielen, Schutz- und Pflegemassnahmen über den nächsten Quartierplan grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Nächste Schritte
Die Bauherrschaft erarbeitet zurzeit ein Bebauungskonzept, das den Bedingungen des vereinfachten Quartierplanverfahrens entspricht. Parallel dazu überprüft sie mit Bohrungen, Rammsondierungen und Baggerschlitzen die Beschaffenheit des Untergrunds. Die Bauherrschaft beabsichtigt, die Bodenbewegungen über einen längeren Zeitraum zu messen.
Das Quartierplan-Verfahren «Buch-Hain 2» wird starten, nachdem der Gemeinderat das Bebauungskonzept dafür freigegeben hat. Im Rahmen der Mitwirkung werden das Bebauungskonzept und der Quartierplan der Öffentlichkeit vorgestellt.
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