Teils absichtlich weggeworfen, teils einfach verloren, trifft man in der Natur immer wieder auf verschiedenste Dinge, die nicht auf den Boden gehören. Helfen Sie mit, den Natur- und Erlebnisweiher von Littering zu befreien, indem Sie bei jedem Spaziergang herumliegenden Abfall (Alu-Dosen, PET-Flaschen, Zigarettenpäckchen usw.) einsammeln und den Abfall in den Abfallbehältern vor Ort entsorgen.
Das teilweise brachliegende Areal der ehemaligen Tubenherstellerin Obrist Verpackungen AG wird umgenutzt. Mit der Neubebauung des Areals werden rund 118 Miet- und Eigentumswohnungen in unterschiedlichen Grössen und Grundrissen entstehen.
Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden.
Für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet ist grundsätzlich der Kanton zuständig ist, im Siedlungsgebiet ist dies Aufgabe der Gemeinden.
Der Regierungsrat hat die Mutation «Gewässerraum» am 15. Februar 2022 genehmigt und die hängige Einsprache abgewiesen.
Die Gemeinde Reinach befindet sich in der Gesamtrevision ihrer Bau- und Strassenlinienplanung. Bei der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass bei den Bau- und Strassenlinienplänen im Bereich der Waldbaulinien (WBL) Unstimmigkeiten bestehen.
Auf dem brachliegenden Schönenbachareal (ehem. Schärareal) soll eine moderne Überbauung mit ca. 145 Wohnungen sowie ca. 630m2 Fläche für Dienstleistungs- und Geschäftsnutzungen entstehen. Die Quartierplanung "Schönenbach" schafft hierfür die zonenrechtlichen Voraussetzungen.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.