Bewilligungen

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zum Bewilligungswesen in Reinach.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bewilligungsgesuche, die Anlässe betreffen, bei der Polizei Reinach eingereicht werden müssen. Ausserdem ist dies gemäss § 17 Abs. 1 der Polizeiverordnung 30 Tage vor dem Anlass vorzunehmen. Bei Nichteinhalten dieser Frist fällt eine Gebühr für Zusatzaufwand von CHF 100 an. Die Bewilligungsgebühren sind bei Abholung der Bewilligung im Stadtbüro bar oder mittels EC/Postkarte zu bezahlen.

Ausserdem möchten wir Sie auf § 56 Abs. 3 des Polizeireglements hinweisen:

- Wer ohne Bewilligung einen bewilligungspflichtigen Anlass bzw. eine bewilligungspflichtige Aktion durchführt, macht sich strafbar.

- Zudem kann den Veranstaltenden sowie den Teilnehmenden eine Busse gemäss §58 oder §60 des Polizeireglements auferlegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anordnungen kantonaler oder eidgenössischer Behörden im Einzelfall kommunales Recht ergänzen oder ausser Kraft setzen können (z.B. bei kantonaler Anordnung eines generellen Feuerverbots, wodurch auch bewilligungsfreie Handfackeln verboten wären).                             

Bei Fragen oder Unklarheiten bzgl. Anlässen wenden Sie sich bitte, wenn unter dem entsprechenden Stichwort nichts anderes vermerkt ist, an:

Polizei Reinach

Abbrennen von Feuerwerk
Abfallkonzept / Mehrweggeschirr
Anlassbewilligung
Benutzung öffentlichen Grundes
Benützung öffentlicher Gebäude und Anlagen
Einsatz von Verstärkeranlagen
Entzünden von Feuer
Fahr-/Parkbewilligung
Freinacht
Geld-/Waren-Sammlungen
Gelegenheitswirtschaftspatent
Lichtemissionen bei Anlässen
Modellluftfahrzeuge etc. (z.B. Drohnen)
Musikalische Unterhaltung
Plakatierung / Werbung von Anlässen
Reklamegesuch (Kommerzielle Reklamen)
Sicherheitskonzept
Sperren von Parkfeldern (Anlass)
Sperren von Parkfeldern (Umzug u.a.)
Strassensperrung (Anlass)
Strassensperrung (Baustelle)
Strassenumzug (inkl. Demos)
Stromanschluss Anlass
Temporäre Betriebserweiterung
Veranstaltungen im Wald
Polizei Reinach

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Kinderfreundliche Gemeinde Logo
Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.