Bauinspektorat Reinach
Reinach ist die einzige Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft, die ein eigenes Bauinspektorat führt. Dies erleichtert die Abläufe und verkürzt Wege. Die Baubewilligungsbehörde ist der Gemeinderat.
Auf dieser Seite finden Sie alle Broschüren, Formulare und Merkblätter, die für Ihr Bauvorhaben wichtig sein könnten. Bitte informieren Sie sich auf dem Bauinspektorat, falls Sie Fragen zu spezifischen Formularen, Plänen und ergänzenden Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben haben.
Kontakt
Bauinspektorat
Verfahrensumstellung 2025
Zur Vereinfachung des Prüfprozesses im Baubewilligungsverfahren für alle Beteiligten – darunter Gesuchstellende und potenzielle Einsprechende – wurde der Ablauf im Januar 2025 angepasst. Künftig werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und der öffentlichen Auflage zunächst von allen Fachstellen eingehend geprüft. Notwendige Projektanpassungen werden bereits in dieser Phase vorgenommen. Die öffentliche Auflage und die Publikation im Amtsblatt erfolgen erst, wenn das Gesuch so weit bereinigt ist, dass keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind.
Publikation und öffentliche Auflage
Die Baugesuche werden wöchentlich im Wochenblatt sowie online im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft und in den Amtlichen Mitteilungen auf dieser Webseite publiziert. Mit der Publikation werden die Baugesuchsunterlagen für die Dauer von 10 Tagen öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist können die Unterlagen entweder im Stadtbüro während der Schalteröffnungszeiten oder online im digitalen Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden.
Formulare und Merkblätter
Baupläne einsehen oder ausleihen
Baupläne von Liegenschaften in der Gemeinde Reinach können beim Bauinspektorat Reinach eingesehen oder ausgeliehen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft sind, ist eine Vollmacht der Eigentümerschaft vorzuweisen. Sollten Sie Pläne benötigen, die von 1974 oder früher datieren, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Liestal.
Depot für die Ausleihe von Plänen (bitte exakten Betrag in bar mitbringen):
1-5 Pläne: CHF 100
6-10 Pläne: CHF 200
11-15 Pläne: CHF 300
Dieser Betrag wird vollumfänglich zurückerstattet, wenn die Unterlagen vollständig zurückgegeben werden.
Fotokopien der Pläne kosten in bar:
s/w: CHF 1 pro Blatt A4, CHF 1.50 pro Blatt A3
farbig: CHF 2.50 pro Blatt A4, CHF 4 pro Blatt A3
Dauer der Ausleihe
Die Pläne können für einen Zeitraum von maximal 1 Monat ausgeliehen werden. Telefonische oder schriftliche Verlängerungen um maximal einen weiteren Monat sind möglich. Für zu spät zurückgebrachte Pläne wird eine Gebühr erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Beatrice Durante, Sekretariat Technische Verwaltung, E-Mail, Telefon
Wasser und/oder Abwasser
Amtliche Vermessung
Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Nachführung der amtlichen Vermessung privaten Nachführungsgeometern übertragen. Bei der Nachführung der amtlichen Vermessung handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.
Nachdem per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wurde, hat die Gemeinde im Rahmen einer Submission die Nachführung der amtlichen Vermessung an die Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG vergeben.
Nachführungsgeometer von Reinach ist der patentierte Ingenieur-Geometer Herr Dominik Kägi von der Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG.
Kontakt:
Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG
Hauptstrasse 52, 4153 Reinach
Tel. 061 715 95 31, E-Mail, Webseite
Allgemeine Informationen zur Erklärung der Amtlichen Vermessung finden Sie hier.
Sämtliche rechtliche Bestimmungen finden Sie beim kantonalen Amt für Geoinformation.
Strassensperrung für eine Baustelle
Benötigen Sie eine Strassensperrung für eine Baustelle, so müssen Sie ein Allmendgesuch einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular.
Gesetzliche Grundlagen und weitere nützliche Links
Ausserdem:
Beratung von Bau- und Planungsvorhaben in Kernzonen
Ortsbildpflege - Kernzonen
Schutzraum (Formular unter Angaben zum Schutzraum)
Berechnungshilfe Pflichtparkplätze (Formular unter Parkierung/Verkehr)
Selbstdeklaration Asbest/PCB
NEM - Energienachweis
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit