Soziales
Soziales

Sozialhilfe

Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.

Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz. Die Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.

Gesuch und Abklärungen
Die Sozialberatung der Gemeinde Reinach klärt Ihre Situation ab und stellt Antrag an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung erfolgt durch die Sozialberatung, im Auftrag der Sozialhilfebehörde.

Vertrauliche Anfragen und Beratung
Ihre Anfrage wird vertraulich, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft können Schwierigkeiten durch eine frühzeitige Beratung aufgefangen oder vermieden werden. Zögern Sie nicht, die Hilfe der in Anspruch zu nehmen.

Unterstützungsanträge
Ein Unterstützungsantrag kann, nach persönlicher Anfrage, bei der Administration Soziales bezogen werden. Melden Sie sich für eine Anfrage unter Tel. 061 511 60 20. Telefonzeiten: Montag–Freitag, 8–11.30 Uhr