Strassen, Allmend, Infrastruktur
Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
Möchten Sie eine Aufgrabung im öffentlichen Strassenareal durchführen, so müssen Sie dafür mindestens eine Woche davor ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Allmendgesuch für die Benützung von öffentlichem Strassenareal
Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so müssen Sie mindestens eine Woche davor ein Gesuch einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular.
Kanalisationsgesuch
Verändern Sie etwas an der Kanalisation? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Bemessung der Anschlussbeiträge Wasser-/Abwasseranlagen
Gemäss Abwasser-/Wasserreglement werden die Anschlussbeiträge auf Grund der Belastungswerte der Abwasser-/Wasseranlagen und den abflusswirksamen Flächen (Dach, Vorplätze etc.) berechnet. Dabei werden die vorhandenen Anlagen von bestehenden oder abgebrochenen Gebäuden mit den neuen Anlagen verrechnet. Damit die bestehenden Anschlüsse registriert werden können bitten wir Sie, vor Abbruch der Liegenschaft mit der Abteilung Infrastruktur, Ver- und Entsorgung einen Termin zu vereinbaren.
Wasseranschlussgesuch
Verändern Sie etwas an Ihrer Wasserversorgung? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Hecken zurückschneiden ist Pflicht
Wer Wohneigentum hat, ist selbst dafür verantwortlich, dass die Hecken und Sträucher nicht aufs Trottoir oder die Strasse hinausragen (auf sog. öffentlichen Grund). Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden (siehe Skizze).
Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos oder der anderen Rettungsdienste zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.
Die Gemeinde appelliert an die Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihre Pflichten wahrzunehmen, damit nicht unnötige Umtriebe für alle entstehen.

Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Links
Eidg. Bauarbeitenverordnung und Verordnung über die Unfallverhütung
Eidg. Signalisationsverordnung
Schweizer Norm (SN 640 886)
Normblätter VSS
832.311.141 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
832.30 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten