Kundendienst: Online-Schalter Stadtbüro
Zahlreiche Angebote des Stadtbüros Reinach (Einwohnerkontrolle) können Sie online erledigen.
Adressänderung innerhalb Reinach
Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden.
Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden).
Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz via eUmzug.
Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden)
Sie sind neu zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Reinach. Nach der Abmeldung am ehemaligen Wohnort müssen Sie sich innert 14 Tagen in Reinach anmelden. Die können Sie auch online erledigen via eUmzug.
Falls Sie einen Hund haben, müssen Sie übrigens auch diesen anmelden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie als Schweizer BürgerIn
- Abmeldebescheinigung
- Bei Zuzug aus dem Ausland: amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heimatschein, Personenstandsausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Abmeldebescheinigung
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)
- Abmeldebescheinigung (Zuzug Europa)
- Zusicherung des Amt für Migration, Visum (für Personen aus einem Drittstaat)
- Gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde in Englisch/Deutsch/Französisch
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice) - innert 3 Monaten seit Zuzug in die Schweiz vorzuweisen
- Wenn erwerbstätig: Arbeitsvertrag, resp. aktuelle Arbeitsbestätigung
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
WochenaufenthalterIn
- Heimatausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete
- Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (siehe pdf-Dokument unten folgend unter "Dokumente")
- Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können.
Stadtbüro: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag
Abmeldung aus der Schweiz
Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich.
Ausländischer Führerausweis
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung kostet CHF 10.
Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis)
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument.
Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
Gebühr für Beglaubigung Original/Kopie: CHF 10.00
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten. Falls Sie ausserhalb der regulären Zeiten einen Termin vereinbaren möchten, können Sie dies mit dem Terminbuchungstool machen.
Besuchsvisum für ausländischen Gast
Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften!
Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter des Stadtbüros. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet.
Betreibungsregisterauszug
Einen Betreibungsregisterauszug können Sie beim Kanton bestellen: Betreibungsregisterauszug bestellen
Drittmeldepflicht
Wer meldepflichtige Personen in seinem Haushalt aufnimmt oder ihnen Räumlichkeiten vermietet, muss dies der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen melden. So schreibt es das Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) vor.
Das können Sie gerne mit dem Online-Formular erledigen.
Bitte weisen Sie die Personen, die zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei uns im Stadtbüro melden müssen.
Einbürgerung
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Reinach BL erhalten? Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Für Fragen rund um dieses Thema und seine Vorbereitung ist die Bürgergemeinde Reinach zuständig.
Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Weitere Infos zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Erklärung über die elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
Diese Erklärung ist nur in Kombination mit einer Zu-, Um-, resp. Wegzugsmeldung eines Minderjährigen notwendig. Dieses Formular können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden.
Familienausweis
Einen Familienausweis erhalten Sie beim Zivilstandsamt: Familienausweis bestellen.
Freiwillige Trennung - Getrennter Wohnsitz
Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihre Partnerin resp. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse(n), des Trennungsdatums und Ausweis-Kopien beider Ehegatten mitteilen.
Gerichtliche Trennung
Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse(n) und der gerichtlichen Trennungsverfügung mitteilen.
Friedensrichteramt
Weitere Infos finden Sie auf dieser Seite.
Heimatausweis
Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden odervia Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte). Gebühr: CHF 20.
Heimatschein
Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
Hund anmelden oder abmelden
Sind Sie neu zugezogen, haben Sie sich einen Hund gekauft oder möchten Sie einen Hund abmelden? Alles, was Sie als HundehalterIn wissen müssen, finden Sie auf Amicus. Dort oder im Stadtbüro können Sie auch Ihren Hund an- oder abmelden.
Für Rückfragen bei einer Hundeanmeldung bzw. Einholen einer Amicus-ID-Nummer melden Sie sich bitte telefonisch beim Stadtbüro. Gebühren: Bei einer Neuanmeldung stellt Ihnen das Stadtbüro eine Rechnung. Gebühr pro Hund: CHF 150
Ihr Hund ist gestorben und Sie haben einen neuen Hund gekauft? Melden Sie sich persönlich beim Stadtbüro und bringen Sie das neue Chipformular mit, damit die neuen Daten registriert werden können. Sollten Sie keinen neuen Hund erwerben, melden Sie bitte Ihren verstorbenen Hund im Stadtbüro ab, damit keine Rechnungsstellung mehr erfolgt.
Tierhaltung allgemein: Stellt die Polizei Reinach fest, dass Hunde oder auch andere Tiere nicht gesetzeskonform gehalten werden, hat dies entsprechend Konsequenzen. Falls nötig, wird Anzeige erstattet.
Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit.
Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis bekommen Sie direkt bei uns im Stadtbüro. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass, Passfoto, Nothelferausweis). Gebühr: CHF 10.
Pass und Identitätskarte
Einen Pass oder das Kombiangebot (ID und Pass) können Sie nur im Passbüro Basel-Stadt oder im Passbüro Liestal beantragen, Links siehe unten. Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach kann nur Identitätskarten ausstellen.
Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen. Bitte bringen Sie Ihre alte Identitätskarte mit (falls vorhanden).
Haben Sie keine ID mehr? Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben.
Das Foto kann im Stadtbüro gemacht werden (ab 3. Lebensjahr) (keine Fotoaushändigung). Gebühr: CHF 10.—.
Wenn Sie selbst ein Foto mitbringen möchten, müssen Sie sich an diese Normen halten: Format 35 x 45 mm ohne Rand, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, höchstens 34 mm, gerade Kopfhaltung, gerader Blick, nicht lachen, Rand um Kopf ca. 5mm, farbig od. schwarz-weiss, heller neutraler Hintergrund, Serienfoto (kein Privatfoto), nicht älter als 1 Jahr, Frontansicht (ohne Kopfbedeckung, ohne Sonnenbrille).
Gebühren (inkl. Einschreibegebühr): Erwachsene CHF 70, Kinder / Jugendliche CHF 35.
Gültigkeit: Ab Geburt bis 18. Altersjahr: 5 Jahre, ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Ausweisunterzeichnung: Kinder ab 7 Jahren (je nach Eignung) unterschreiben ihre Identitätskarte selber.
Einwilligungserklärung bei minderjährigen Kindern: Für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft braucht es eine Einwilligungserklärung, Link siehe unten. Bitte bringen Sie die ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Bestellung mit. Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitweter Elternteil. Kind/er/Jugendliche unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Elternteil/gesetzlicher Vertretung begleitet werden)
Bearbeitungsdauer: Innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen erhalten Sie Ihre neue ID eingeschrieben per Post. Auf Wunsch können Sie sie selbst im Stadtbüro abholen.
Hinweis zum Passbüro Basel-Stadt: Seit 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft im Passamt an der Spiegelgasse 6 in Basel ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi Pass/ID ausstellen lassen. Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt haben im Gegenzug die Möglichkeit, dies im Passbüro in Liestal zu tun. Die Antragsaufnahme erfolgt jedoch über das Passbüro im Wohnsitzkanton.
Einverständniserklärung für Kinder und Unmündige zur ID-Bestellung
Personenstandsausweis
Für einen Personenstandsausweis wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Ihres Heimatorts. Für Reinach ist das Arlesheim.
Zivilstandsamt Kanton Basellandschaft in Arlesheim
Personenstandsausweis bestellen
Versicherungsausweis (AHV-Karte)
Wochenaufenthalt
Bitte füllen Sie für Ihren Wochenaufenthalt in Reinach dieses Formular aus. Der ausgefüllte Fragebogen muss zusammen mit den genannten Beilagen persönlich oder schriftlich im Stadtbüro eingereicht werden.
Formular: Wochenaufenthalt Antrag
Wohnsitz abmelden (Wegzug aus Reinach)
Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular eUmzug vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen die ID-Karte oder den Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich.
Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis)
Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20.
Online-Formular Wohnsitz bestätigen lassen (Niederlassungsbestätigung)
Zivilstandsänderungen
Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig.
In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren:
- Handelt es sich um eine Heirat im Ausland und beide Ehepartner sind ausländische Staatsangehörige, muss dem Stadtbüro eine Kopie des ausländischen Familienbüchleins sowie des ausländischen Ehescheins zugestellt werden.
- Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
- Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
Oder Sie kommen bei uns am Schalter vorbei.
Unsere Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8-11.30 Uhr, Freitag 8-14 Uhr
Oder vereinbaren Sie einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten:
online oder telefonisch.