Vorgehen
Eine Ratenzahlung für ordentliche, nicht betriebene Steuern kann für maximal 10 Monate ab definitiver Rechnung (Datum Veranlagungsverfügung) beantragt werden. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt, werden sich die maximalen Raten entsprechend verringern. Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen eine angepasste Ratenzahlung gemäss unseren Bedingungen zustellen. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40. Auf Steuervorausrechnungen werden keine Ratenzahlungen erstellt.
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