FriedensrichterInnen

Aufgabenbereich: 
Bei den meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten geht dem Entscheidverfahren vor dem Gericht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus (siehe Art. 197 ff. der eidgenössischen Zivilprozessordnung, ZPO).
Im Kanton Basel-Landschaft obliegt dieser Schlichtungsversuch den Friedensrichterämtern.

Nützliche Dokumente

Bauer Richter Evelyne (Mitglied)
Pfeiffer Ingrid (Mitglied)