Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Seine sieben Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Er ist die oberste leitende und vollziehende Behörde. Seine Mitglieder treffen sich wöchentlich für eine geschlossene Sitzung. Der Gemeindepräsident und der Vizepräsident amten jeweils auch für vier Jahre. Für spezielle Aufgaben wird der Gemeinderat von Kommissionen und Arbeitsgruppen unterstützt, in die jeweils ein Mitglied des Gemeinderats delegiert ist.
Im Einzelnen obliegen dem Gemeinderat u.a. folgende Aufgaben:
- Er sorgt für eine rechtmässige bürgernahe und wirkungsorientierte Tätigkeit der Verwaltung.
- Er erarbeitet den Voranschlag und die Jahresrechnung.
- Er entscheidet über die Verwendung der vom Einwohnerrat bewilligten Mittel.
- Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung.
- Er zeichnet für den Jahresbericht vernatwortlich.
- Er stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung an.
- Er amtet als oberste Polizei- und Strafbehörde.
- Er erteilt die Baubewilligungen.
- Er legt dem Einwohnerrat Entwürfe für Änderungen und Ergänzungen der Gemeindeordnung und der Gemeindereglemente vor.
- Er erlässt die Vollzugs-, Benützungs- und Gebührenverordnungen.
von Sury d'Aspremont Béatrix (Vizepräsidentin)
Dollinger-Ladner Christine (Mitglied)
Huber Markus (Mitglied)
Kron Birgit (Mitglied)
Meier Peter J. (Mitglied)
Vögeli Doris (Mitglied)