17.09.2019
Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden.
Während für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet grundsätzlich der Kanton zuständig ist, hat er diese Aufgabe innerhalb des Siedlungsgebiets an die Gemeinden übertragen. Die Mutation "Gewässerraum" liegt nun im Entwurf vor und der Gemeinderat lädt zur öffentlichen Mitwirkung ein.
Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur Mutation «Gewässerraum» läuft von Donnerstag, 19. September bis Freitag, 18. Oktober 2019. Ihre Anliegen und Vorschläge zur Planung können Sie bis zum 18. Oktober 2019 schriftlich einreichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.
Die Unterlagen zur Planung können auch im Gemeindezentrum im 2. OG vor Büro 206 eingesehen werden.
Unterlagen zur Mitwirkung
Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
Tel. 061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo, Di und Do: 8.30-11.30 und 13.30-16 Uhr
Mi: 8.30-11.30 und 13.30-18 Uhr
(während den Schulferien bis 16 Uhr)
Fr: 8.30 bis 14 Uhr durchgehend
sowie nach Vereinbarung
Abteilungen
Montag bis Freitag 8.30-11.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung