Amtliche Mitteilungen der KW 44/2026
27.10.2026
Diese Woche u.a. mit den Beschlüssen des Einwohnerrats, Informationen zur Volksabstimmung vom 29. November, zu Kunst in Reinach, der Aufhebung der Feuerverbote, den Ab- und Anmeldungen bei der Musikschule Reinach un den Baugesuchen.
AUS DEM EINWOHNERRAT
Beschlüsse der 521. Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Oktober 2026
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Volksabstimmung vom 29. November 2026
Am 29. November 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial
Kantonale Vorlagen:
5. Formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» vom 18. September 2025
6. Formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» vom 1. September 2025
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 6. November 2026 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Am Freitag, 6. November bleibt das Gemeindehaus geschlossen
Wegen der Aufbauarbeiten von Kunst in Reinach bleibt das Gemeindehaus den ganzen Freitag, 6. November für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Gemeindepersonal ist jedoch wie gewohnt per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Parkplätze auf dem Wielandplatz, an der Wielandstrasse und in der Einstellhalle beim Gemeindehaus sind durch die Anlieferung teilweise gesperrt.
Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher bei «Kunst in Reinach». Die Vernissage ist am Freitag, 6. November, 18.30-21 Uhr. Am Samstag ist die Ausstellung von 11-18 Uhr, am Sonntag von 11-17 Uhr geöffnet.
Mehr Infos: www.kunstinreinach.ch
Kanton hebt Feuerverbote auf – Einschränkungen für Fliessgewässer bleiben bestehen
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich deutlich reduziert. Deshalb werden die bestehenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer aufgehoben. Die Einschränkungen für die Fliessgewässer bleiben aufgrund der weiterhin angespannten Gewässersituation bis auf Weiteres bestehen.
Jetzt für die Musikschule Reinach an- oder abmelden
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Herbstsemesters 2026/27 (17. Januar 2027) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2026 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 18. Januar 2027) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Für weitere Fragen ist das Sekretariat der Musikschule unter Tel. 061 511 64 70 oder via E-Mail an musikschule@reinach-bl.ch erreichbar. Das Sekretariat ist Montag bis Mittwoch von 9-12 Uhr und von 14-16 Uhr geöffnet und am Donnerstag von 9-12 Uhr.
Öffentliche Infoveranstaltung zur asiatischen Tigermücke
Am Montag, 2. November 2026, 18-19 Uhr findet in Münchenstein ein öffentliche Infoveranstaltung im KUSPO Bruckfeld (Loogstrasse 2) statt. Das Schweizerische Tropen- und Publik Health Institut (früher Tropeninstitut) informiert über die neusten Erkenntnisse zur Asiatischen Tigermücke, zeigt auf, wo sie überall ihre Eier ablegt und wie die Brutstätten verhindert werden. Der Eintritt ist frei, alle sind herzlich willkommen.
Birsstadt-TV: Trockenschäden im Wald, Vernissage Tunnelgeschichten und Hinweis auf Kunst in Reinach
Im Fokus der Sendung vom 26. Oktober stehen die Themen Trockenschäden im Reinacher Wald, Vernissage des neuen Buchs von Aernschd Born «Tunnelgeschichten» und die Ankündigung von «Kunst in Reinach» vom 6.-8. November
Die Sendungen werden online auf der Webseite und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde Reinach sowie auf dem YouTube-Kanal und auf der Website des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem werden sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
BAUGESUCHE
032/26– K 0732/2026
Gesuchsteller - Lochmann Matthias und Anna-Maria, Robinienweg 8, 4153 Reinach
Projekt - Aufstockung Einfamilienhaus
Parz. 4072, Robinienweg 8
Projektverfasser - Graf AG, Schärer Patrick Lindenweg 6, 4464 Maisprach
068/26– K 1494/2026
Gesuchsteller – Gross Liegenschaften AG, Kirchgasse 7, 5200 Brugg
Projekt - Abbruch EFH und Neubau MFH (4 Wohnungen)
Parz. 2214, Bärenweg 30
Projektverfasser - Gross Generalunternehmung AG, Kirchgasse 7, 5200 Brugg
Auflagefrist: 30.10.2026 bis 9.11.2026
Während der Auflagefrist können die vollständigen Baugesuchsunterlagen im Stadtbüro eingesehen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Öffnungszeiten.
Die Baupläne sind während der Auflagefrist auch online einsehbar.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in zwei Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 30.10.2026 bis 9.11.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.