Amtliche Mitteilungen der KW 43/2026

20.10.2026

Diese Woche mit der Ablehnung der Teilrevision des Bildungsgesetzes, der Wasserqualität im 3. Quartal 2026, Weiterbildungsangeboten für Erwachsene, der Pflicht zum Heckenrückschnitt, der aktuellen BirsstadtTV-Sendung sowie zwei Baugesuchen.

AUS DEM EINWOHNERRAT

Traktanden der 521. Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Oktober 2026

AUS DEM GEMEINDERAT

Reinach lehnt Teilrevision des Bildungsgesetzes ab
Der Gemeinderat Reinach lehnt die geplante Teilrevision des Bildungsgesetzes zur Finanzierung der Sonderschulung ab. Er unterstützt damit in den wesentlichen Punkten die Haltung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG).
Reinach anerkennt den Handlungsbedarf bei der Finanzierung integrativer Sonderschulungen ausserhalb der Wohngemeinde. Diese Kostenfrage soll jedoch separat geregelt werden. Eine Verlagerung der Kosten für die separative Sonderschulung vom Kanton auf die Gemeinden lehnt der Gemeinderat ab, solange die wesentlichen Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen beim Kanton verbleiben.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Wasserqualität im 3. Quartal 2026
Chemische Beurteilung: Gesamthärte des Trinkwassers: 26 °fH (französische Härtegrad), resp. 14.56°dH (deutsche Härtegrade), Nitratgehalt: 16.2 mg/l NO3, der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser

Hygienische Beurteilung: Von 46 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 45 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen

Herkunft des Wassers: Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 47.58% (947’039m3), Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser,ZVA/D/P: 52.42% (1'043’696m3)

Behandlung des Wassers: Pumpwerke 2, 5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage

Besonderes: Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) arbeiten nach dem Qualitätsstandard des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW.

Weitere Informationen: Wasserwerk Reinach und Umgebung, c/o Technische Verwaltung Reinach, Daniel Gutzwiller, Tel. 061 511 62 11, wasserversorgung@reinach-bl.ch, www.wwr.ch

Informationen zur Trinkwasserqualität in der Schweiz: www.wasserqualitaet.ch
Allgemeine Informationen zu Trinkwasser: www.trinkwasser.ch

Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 350 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. 



Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist gemäss § 50 Polizeireglement Pflicht
Wer Wohneigentum hat, ist selbst dafür verantwortlich, dass die Baumäste, Hecken und Sträucher nicht aufs Trottoir oder die Strasse hinausragen (auf sog. öffentlichen Grund). Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden (siehe Skizze).
Überhängende Baumäste, Hecken und Sträucher beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Äste verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos oder der anderen Rettungsdienste zu einem Ereignisort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.
Die Gemeinde appelliert an die Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihre Pflichten wahrzunehmen, damit nicht unnötig Umtriebe entstehen.

Birsstadt-TV: Neue Therapieformen auf dem ehemaligen Ponyhof
Im Fokus der aktuellen Sendung steht die Therapeutische Dual-Aktivierung auf dem ehemaligen Ponyhof.
Die Sendungen werden online auf der Webseite und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde Reinach sowie auf dem YouTube-Kanal und auf der Website des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem werden sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

BAUGESUCHE

066/26– K 1421/2026
Gesuchsteller - Pajer Daniel und Ursula, Ahornstrasse 14, 4153 Reinach Projekt -
Parz. Neubau Bio Design Pool unbeheizt
Projektverfasser - Vögtli Gartenbau GmbH, Dornacherstrasse 11, 4146 Hochwald

071/26– K 1550/2026
Gesuchsteller – Bachmann Christoph, Drosselweg 3, 4143 Dornach
Projekt - 2 Luft-Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 3502, Wiedenweg 7
Projektverfasser - allsol GmbH, Kägenstrasse 14, 4153 Reinach

Auflagefrist: 23.10.2026 bis 2.11.2026
Während der Auflagefrist können die vollständigen Baugesuchsunterlagen im Stadtbüro eingesehen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Öffnungszeiten.
Die Baupläne sind während der Auflagefrist auch einsehbar.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in zwei Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 23.10.2026 bis 2.11.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.