06.10.2026
Die Geschwindigkeitskontrollen im September, der nächste Papitreff in Aesch und die Baugesuche sind die Hauptthemen dieser Amtlicher Publikationen.
Geschwindigkeitskontrollen im September 2026
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch und publiziert sie monatlich auf der Gemeinde-Website. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch, Stichwort «Geschwindigkeitskontrollen», eingesehen werden.
Kostenloser Papitreff am 20. Oktober in Aesch
Der nächste Papitreff der Beratungsstellen Frühe Kindheit findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19.30 Uhr an der Ettingerstrasse 11 in Aesch statt. Wilkommen sind alle Papis von Kindern ab Geburt bis zum 5. Geburtstag aus Aesch, Dornach, Duggingen, Pfeffingen, Reinach. Der Anlass ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
034/26– K 0758/2026
Gesuchsteller - Primeo Wärme AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein
Projekt - Kaminersatz/Erhöhung für Spitzenlastheizkessel
Parz. 8940 (BR8944), Im Reinacherhof 163
Projektverfasser - Primeo Wärme AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein
065/26– K 1416/2026
Gesuchsteller - Adimmo AG, Engelgasse 12, 4002 Basel
Projekt - 3 Luft-Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 1161, Brunngasse 27/29
Projektverfasser - WIELAND TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch
Auflagefrist: 9.10.2026 bis 19.10.2026
Während der Auflagefrist können die vollständigen Baugesuchsunterlagen im Stadtbüro eingesehen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Öffnungszeiten.
Die Baupläne sind während der Auflagefrist auch online einsehbar.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in zwei Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 9.10.2026 bis 19.10.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung