29.09.2026
Die Hauptthemen diese Woche: Der Gemeinderat spricht eine Defizitgarantie für das Jazz Weekend 2027, die Abstimmungsergebnisse aus Reinach und Sicherheitsfällungen von Einzelbäumen.
Gemeinderat genehmigt Defizitgarantie für das Jazz Weekend 2027
Das Jazz Weekend wird im Auftrag der Gemeinde Reinach durch die Arbeitsgruppe Lebendiges Reinach (AGLR) durchgeführt und ist in einem Vertrag über Leistungsbeiträge geregelt. Der entsprechende Vertrag wurde zusammen mit der Verlängerung des SSP2 bis Ende 2027 vom Einwohnerrat genehmigt. Seit 2025 ist das Jazz Weekend nicht mehr kostendeckend, so dass die AGLR ein Gesuch eingereicht hat, um das Defizit abzufedern. Der Gemeinderat hat nun für die Durchführung des Jazz Weekends 2027 eine Defizitgarantie von CHF 7'000 zu Lasten des Stalder Fonds genehmigt.
Vernehmlassung Teilrevision SHG Übergangslösung EP27 im Asylbereich
Der Bund reduziert im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) seine Beiträge an die Sozialhilfekosten im Asylbereich, während die Aufgaben weiterhin bei den Gemeinden verbleiben. Der Gemeinderat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes betreffend die Übergangslösung EP27 im Asylbereich beraten und schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an. Die vorgeschlagene Übergangslösung sieht vor, dass sich der Kanton in den Jahren 2027 und 2028 finanziell an den Folgen des Wegfalls von Bundesbeiträgen beteiligt und die Gemeinden dadurch teilweise entlastet werden.
Biometrische ID soll ab 2. November in Liestal und Basel erhältlich sein
Die Regierung Basel-Landschaft hat beschlossen, die biometrische Identitätskarte (ID) einzuführen. Bis am 12. Oktober haben die Gemeinden und der VBLG Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die biometrische ID soll ab 2. November in Liestal und Basel erhältlich sein. Mit der biometrischen ID ist man besser vor Missbrauch geschützt. Für Reisen in die EU empfiehlt der Bund zwar ab sofort die biometrische Variante. Wer aber eine noch gültige nicht biometrische ID hat, kann bis zu deren Verfalldatum frei innerhalb der EU reisen. Die ID ohne Chip ist im Stadtbüro der Gemeinde Reinach noch bis Ende Jahr erhältlich. Dies hat der Gemeinderat beschlossen.
Reinacher Ergebnisse der eidgenössischen Abstimmungen vom 27. September 2026
Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 5’461
Zahl der leeren Stimmzettel: 27
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 94
Stimmbeteiligung: 41.27 %
Es stimmten mit Ja: 1’276
Es stimmten mit Nein: 4’185
Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 5’420
Zahl der leeren Stimmzettel: 51
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 95
Stimmbeteiligung: 41.15 %
Es stimmten mit Ja: 1’282
Es stimmten mit Nein: 4’138
Reinacher Ergebnis der kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026
Formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» vom 10. Juni 2025 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 23. April 2026
Zahl der gültigen Stimmen: 4’477
Zahl der leeren Stimmzettel: 261
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 74
Stimmbeteiligung: 35.58 %
Es stimmten mit Ja zur Initiative: 1’374
Es stimmten mit Nein zur Initiative: 3’036
Initiative o.A 67
Es stimmten mit Ja zum Gegenvorschlag: 1’987
Es stimmten mit Nein zum Gegenvorschlag: 2’374
Gegenvorschlag o.A 116
Stichfrage Initiative: 1’454
Stichfrage Gegenvorschlag: 2’587
Stichfrage o.A 436
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahlen und Abstimmungen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Sicherheitsfällungen in den Reinacher Waldgebieten ab 1. Oktober
In den Reinacher Waldgebieten finden Sicherheitsfällungen von Einzelbäumen statt. Die Arbeiten werden durch den Forstbetrieb Angenstein ausgeführt. Viele der betroffenen Bäume sind als Folge der extremen Trockenheit dürr oder stark geschädigt und somit ein Sicherheitsrisiko. Wegen der nach wie vor anhaltenden Trockenheit sind weitere Sicherheitseingriffe in der nächsten Zeit im Wald geplant. Während der Sicherheitsfällungen kann das Durchkommen bei einzelnen Strassen oder Wegen temporär erschwert sein. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die entsprechenden Absperrungen und Anweisungen vor Ort zu beachten. Im gesamten Waldgebiet ist weiterhin generell Vorsicht geboten, insbesondere bei starkem Wind.
Pflanzlicher Katzensand schont die Abfallwirtschaft und verringert die Umweltbelastung
Die Entsorgung von herkömmlichen Katzensand stellt die Abfallwirtschaft vor Herausforderungen, denn mineralischer Katzenstreu besteht hauptsächlich aus nicht brennbaren Bestandteilen. Nach der Entsorgung im Haushaltskehricht durchläuft er die Verwertungsprozesse in der Kehrrichtverbrennungsanlage (KVA) daher weitgehend unverändert und fällt anschliessend als Schlacke an, die in eine Deponie gebracht werden muss. Schätzungen zufolge bestehen rund 10 % der anfallenden KVA-Schlacke aus mineralischem Katzensand. Dagegen verbrennt pflanzliche Katzenstreu aus nachwachsenden Rohstoffen in der KVA nahezu rückstandslos. Die Verwendung von pflanzlichen Alternativen trägt wesentlich dazu bei, das Deponievolumen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Weitere Vorteile sind hohe Saugkraft, geringeres Traggewicht sowie Staubbildung und auch eine bessere Geruchsneutralisierung. Auch pflanzliche Katzenstreu ist über den Haushaltskehricht zu entsorgen und darf nicht der Kompostierung oder der Grünabfuhr mitgegeben werden. Weitere Infos auf www.baselland.ch, Stichwort: Katzenstreu.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
072/25 – K 1608/2025
Gesuchsteller - Kaya Erkan und Cansu, Leymenstrasse 48, 4153 Reinach
Projekt - Anbau Windfang und Wintergarten (beide unbeheizt)
Parz. 3740, Leymenstrasse 48
Projektverfasser - ATOLYE GmbH, Büelstrasse 30, 8103 Unterengstringen
064/26 – K 1415/2026
Gesuchsteller - von Capeller Gaudenz und Chantal, Oberer Rebbergweg 52, 4153 Reinach
Projekt - Rückbau Pool und neu Badebrunnen
Parz. 4140, Oberer Rebbergweg 52
Projektverfasserin - Allenbach Morf Isabel, Architektin HTL Oberer Rebbergweg 85, 4153 Reinach
Auflagefrist: 02.10.2026 bis 12.10.2026
Während der Auflagefrist können die vollständigen Baugesuchsunterlagen im Stadtbüro eingesehen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Öffnungszeiten.
Die Baupläne sind während der Auflagefrist auch online einsehbar.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in zwei Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 02.10.2026 bis 12.10.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
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