Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Abmelden (Wohnsitz abmelden) ![]() Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular (siehe Link weiter unten) vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | ![]() | ||
Adressänderung innerhalb Reinach ![]() Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden. Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden). | ![]() | ||
Altersrente (AHV) anmelden ![]() Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.
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Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden) ![]() Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich im Stadtbüro anmelden. Bitte nehmen Sie zuerst die Abmeldung am alten Wohnort vor. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie einem andern Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Die Anmeldung ist kostenlos. | ![]() | ||
Auslandaufenthalte in der Schweiz abmelden ![]() Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | ![]() | ||
Ausländischen Führerausweis umschreiben ![]() Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung ist kostenlos. Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis) | ![]() | ||
Beglaubigung ![]() Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument.
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Drittmeldepflicht ![]() Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen. | ![]() | ||
Ergänzungsleistungen beantragen ![]() Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern. | ![]() | ||
Häckseldienst anmelden ![]() Wer den Häckseldienst benötigt, muss dies jeweils am Vortag bis spätestens 11.30 Uhr bei der Technischen Verwaltung (061 511 60 00) anmelden. Das Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das zu häckselnde Material ist gut von der Strasse sichtbar auf der eigenen Parzelle (angrenzend zum Trottoirrand) so zu platzieren, dass die Zufahrt des Häckselfahrzeuges bis zum Häckselgut gewährleistet ist. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt. Der Häckseldienst ist kostenlos. | ![]() | ||
Heimatausweis bestellen ![]() Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden oder via Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte), Link siehe unten. Gebühr: CHF 20. Kontakt: Stadtbüro
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Heimatschein ![]() Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. | ![]() | ||
Lebensbescheinigung ![]() Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Gebühr: CHF 10. | ![]() | ||
Lernfahrausweis ![]() Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Gebühr: CHF 10. | ![]() | ||
Pass und Identitätskarte ![]() Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen. Bei Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben. Foto:
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Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis) ![]() Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20. | ![]() | ||
Gestaltung von Grabmälern ![]() Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bzgl. Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss. | ![]() | ||
Zivilstandsänderungen ![]() Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig. In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren:
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Erklärung gemeinsame elterliche Sorge | Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | ||
Erklärung alleinige elterliche Sorge | Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger |
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung
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