Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Wohnsitz abmelden (Wegzug aus Reinach) Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular (siehe Link weiter unten) vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||
Adressänderung innerhalb Reinach Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden. Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden). | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||
Altersrente (AHV) anmelden Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.
| SVA Basel-Landschaft Informationsstelle AHV/IV | ||
Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden) Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden? Ein Zuzug kann auch Online erfolgen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH.
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können.
Wegleitung Hundeanmeldung Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | |
Auslandaufenthalte in der Schweiz abmelden Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadbüros | ||
Ausländischen Führerausweis umschreiben Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung kostet CHF 10. Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis) | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros | ||
Beglaubigung Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument.
| Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros | ||
Drittmeldepflicht Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen. | Drittmeldepflicht - Formular | ||
Ergänzungsleistungen beantragen Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern. | Ergänzungsleistungen zur AHV/IV | ||
Häckseldienst anmelden Wer den Häckseldienst benötigt, muss dies spätestens bis am Vortag um 11.30 Uhr anmelden. Das Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das zu häckselnde Material ist gut von der Strasse sichtbar auf der eigenen Parzelle (angrenzend zum Trottoirrand) so zu platzieren, dass die Zufahrt des Häckselfahrzeuges bis zum Häckselgut gewährleistet ist. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt. Der Häckseldienst ist kostenlos. Anmeldung via Telefon 061 511 60 00 oder mit dem Online-Formular: Häckseldienst-Anmeldung | Daten Häckseldienst | ||
Heimatausweis bestellen Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden oder via Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte), Link siehe unten. Gebühr: CHF 20. Kontakt: Stadtbüro
| Heimatausweis online bestellen | ||
Heimatschein Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||
Lebensbescheinigung Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Gebühr: CHF 10. | Öffnungszeiten Stadtbüro | ||
Lernfahrausweis Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Gebühr: CHF 10. | Öffnungszeiten Stadtbüro | ||
Pass und Identitätskarte Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen. Bei Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben. Foto:
Hinweis zum Passbüro Basel-Stadt: Seit 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft im Passamt an der Spiegelgasse 6 in Basel ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi Pass/ID ausstellen lassen. Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt haben im Gegenzug die Möglichkeit, dies im Passbüro in Liestal zu tun. Die Antragsaufnahme erfolgt jedoch über das Passbüro im Wohnsitzkanton. Wer nur eine ID benötigt, muss dies weiterhin in Reinach ausschliesslich im Stadtbüro an der Hauptstrasse beantragen. Ausserhalb der Öffnungszeiten kann vorab ein Termin vereinbart werden. Weitere Infos. | Pass und Identitätskarte Passbüro Basel-Landschaft | ||
Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis) Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20. | Onlineformular Wohnsitz bestätigen lassen (Niederlassungsbestätigung) | ||
Gestaltung von Grabmälern Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bzgl. Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss. Anderhalden Mirjam Position: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach Telefon: 061 511 62 21 | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach | ||
Zivilstandsänderungen Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig. In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren:
| Zivilstandesamt Basel-Landschaft | ||
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | ||
Erklärung alleinige elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | ||
Wochenaufenthalt Bitte füllen Sie für Ihren Wochenaufenthalt in Reinach dieses Formular aus. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag | ||
Bestattungswunsch Jeder Todesfall muss gemeldet werden. Dies können Sie direkt im Bestattungsbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 tun. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
Anmeldung eines Todesfalles ausserhalb von Reinach Die Anmeldung eines Todesfalls ausserhalb Reinachs können Sie auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes vornehmen. Sie benötigen hierzu dieselben oben erwähnten Dokumente. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden für Todesfälle | Es ist auch möglich, einen Todesfall mit diesem Online-Formular zu melden. Einfach alles ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen. Infos zur Patientenverfügung Formulare und Infos zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag |
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
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