Plakatierung / Werbung von Anlässen

Es gibt in Reinach verschiedene Möglichkeiten, Plakate, Reklamen und Blachen anzubringen. Im Gewerbegebiet Kägen gibt es Infotafeln für die dort ansässigen Unternehmen. Hier finden Sie einen Überblick über das Angebot mit den entsprechenden Detailinformationen und Kontakten.

 

A) Plakatständer der Gemeinde für Weltformate F4 (1280x895 mm)

  • Was: 17 x 2 fixe Plakatstellen, Nutzung primär für Gemeinde, sekundär für Vereine und Organisationen.
  • Wie: Kostenlos. Gesuch via Formular spätestens 2 Wochen vorher erforderlich. Anfragen über verfügbare Plakatständer via E-Mail möglich. Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und Ausgewogenheit, nicht nach Eingang der Meldungen.
  • Pro Gesuchsteller 10 Plakatständer für 10 Tage. Gewünschte Standorte werden berücksichtigt, können aber nicht in jedem Fall garantiert werden. Schriftliche Eingangsbestätigung. Bewilligungen erfolgen einmal auf Monatsende für den folgenden Monat und werden per Mail verschickt. Aushang macht jeder selbst, Öffnen für alle Ständer möglich ohne Schlüssel (Klapprahmen mit Plastik).

 

Kontakt für Auskünfte zu den gemeindeeigenen Plakatständern:

Durante Beatrice
Position: Sekretärin Technische Verwaltung
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 64 10

 

Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten:

Fellmann Regula
Position: Sekretärin Behördensekretariat ER
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 64 13

 

B) Kulturnägel für Kleinplakate

  • Was: Plakate bis max. A3 für Veranstaltungen aller Art, nicht plastifiziert.
  • Wer: Ortsansässige Vereine, Institutionen und kulturelle Veranstalter haben Vorrang. Wenn Platz vorhanden ist, können die Kulturnägel auch von Veranstaltern aus der Region genutzt werden.
  • Wo: Mischeli-Center, Post Habshagstrasse, Schulhaus Fiechten, Dorfplatz, Schulhaus Bachmatten, Schulhaus Reinacherhof
  • Wie: Kostenlos. Bis Montagmittag 6 Plakate im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, abgeben. APG hängt die Plakate ab Donnerstag für 2 Wochen. Wenn der Aushang länger dauern soll, müssen entsprechend mehr Plakate abgegeben werden.

 

Die APG hängt die Plakate alle 14 Tage in den geraden Kalenderwochen.

Besonderheiten: Anmeldungen sind nicht nötig.

Kontakt für Auskünfte zu den Kulturnägeln

 

C) Reklamen an Fassaden oder freistehend

  • Was: Firmenanschriften und -schilder, Eigen- und Fremdreklamen, Baureklamen, temporäre Reklamen, Plakatanschlagstellen etc.
  • Details: Firmenanschriften, Eigenreklamen und Fremdreklamen sind Einrichtungen, die der Anzeige oder der Werbung für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Ideen und dergleichen dienen.
  • Baureklamen bestehen aus den am Bau beteiligten Unternehmen für eine bestimmte Baustelle während der Bauausführung.
  • Temporäre Reklamen bestehen aus Ankündigungen von Veranstaltungen, sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen.
  • Plakatanschlagstellen sind Orte für das zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten zu gewerblichen Zwecken.
  • Wo: An Gebäuden und auf Parzellen auf öffentlichem und privatem Grund unter Einhaltung der bau- und zonenrechtlichen Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit. Verkehrsgefährdende Reklamen sind nicht erlaubt (siehe PDF "Weisungen zur Plakatierung auf öffentlichem Grund") .
  • Wie: Das Reklamegesuch ist rechtzeitig beim Bauinspektorat Reinach einzureichen. Die Gebühr der Bewilligung wird nach Art, Grösse und Anzahl der Reklame ermittelt.
  • Die Reklamen und Blachen sind eigenständig anzubringen und zu entfernen.


Dem Reklamegesuch sind 2-fach beizulegen:

  • Ein Situationsplan M 1:500 mit eingezeichnetem und vermassten Projekt (rot)
  • Eine massstäbliche, vermasste Zeichnung inkl. Fassadenplan
  • Im Textformat oder als Fotomontage, Angaben über Art und Ausführung, Grösse, Farbe, Text, Anbringungsart und ggfs. Dauer der Reklame.
  • ggfs. Flächennachweis (Reklame/Fassade)

 

Besonderheiten: Temporäre Reklamen von Veranstaltungen sind melde- aber nicht bewilligungspflichtig.

Kontakt für Auskünfte von Reklamen:

Nickisch Kerstin
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 63 79

 

D) Infotafeln für Firmen in Gewerbegebiet Kägen

Die Gemeinde verfügt im Gewerbegebiet Kägen über drei Infotafeln, die den Firmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Plakate werden in der Regel ein- bis zweimal im Jahr aktualisiert und ersetzt. Ihren Eintrag können Sie mit unten stehendem Formular anmelden.

Kontakt für Auskünfte Infotafel Kägen:

Liechty Jang
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 63 77

 

E) Infotafeln für Firmen an der Hauptstrasse

Die Gemeinde verfügt entlang der Hauptstrasse über einige Informationsstelen, an denen Firmenwerbetafeln angebracht werden können. Diese sind kostenpflichtig und können mit unten stehendem Formular bestellt werden.

Kontakt für Auskünfte Infotafel Hauptstrasse:

Schumacher Claudia
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 63 52

 

F) Weitere Plakatierungsmöglichkeiten

Was: mobile Dreifachständer und Einfachständer für gemeindeeigene Plakate und für Wahlen im Format F4 (1280x895 mm / Weltformat)

Wie: Kostenlos. Die Parteien werden vor den Wahlen jeweils angeschrieben.

Besonderheiten:  Müssen selbst gehängt werden.

Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten:

Fellmann Regula
Position: Sekretärin Behördensekretariat ER
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 64 13

 

Weisung zur Plakatierung auf öffentlichem Grund
Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Bauinspektorat, Infrastruktur Tiefbau, Sekretariat Einwohnerrat, Abstimmungen und Wahlen, Technische Verwaltung
Bewilligungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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