Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden.
Für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet ist grundsätzlich der Kanton zuständig ist, im Siedlungsgebiet ist dies Aufgabe der Gemeinden.
Der Regierungsrat hat die Mutation «Gewässerraum» am 15. Februar 2022 genehmigt und die hängige Einsprache abgewiesen.