Wichtige Neuerungen im Gemeindegesetz per 1. Juli beschlossen

31.05.2023

Der Landrat hat am 9. Februar 2023 das teilrevidierte Gemeindegesetz beschlossen. Nachdem kein Referendum ergriffen worden ist, hat der Regierungsrat die Änderungen per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

Zu den Änderungen gehören u.a.

Beizug externer Beratun für Geschäftsprüfungskommissionen (neu: § 103 Abs. 1bis)

Es besteht neu die Möglichkeit, dass die kommunalen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) - analog der Regelung für die Rechnungsprüfungskommissionen (RPK) - für die Beurteilung komplexer Sachverhalte oder Fragen befugt werden, im Einzelfall externe Fachpersonen zuzuziehen.

Lockerung Unvereinbarkeiten (geändert: § 9 Abs.2)

Künftig ist es möglich, dass nebenbeschäftigte Gemeindeangestellte mit Bewilligung des Regierungsrats nicht nur dem Gemeinderat, sondern auch den übrigen Gemeindebehörden gemäss den §§ 91-95 GemG, also dem Schulrat, der Sozialhilfe- resp. der Baubewilligungsbehörde angehören.

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