Amtliche Mitteilungen der KW 34/2026

18.08.2026

In den Amtlichen Publikationen diese Woche die Infos des KFS zur Trockenheit sowie ein Plangenehmigungsverfahren.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Informationen des Kantonalen Führungsstabs betreffend Trockenheit und Hitze
Trockenheit und Hitze setzen der Natur in unserer Region stark zu. Dadurch steigt auch die Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Im Wald wie auch im Siedlungsgebiet ist deshalb erhöhte Achtsamkeit gefragt.

Das Jahr 2026 gehört in der Nordwestschweiz zu den trockensten Jahren seit Messbeginn. Auch in den beiden Basel leiden die Wälder massiv unter der anhaltenden Hitze und Trockenheit. Vertrocknete Kronen, frühzeitiger Blattfall und abgestorbene Äste sind vielerorts sichtbar. Damit steigt die Gefahr von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen.

Die Böden führen seit Monaten deutlich zu wenig Wasser. Viele Bäume können ihren Bedarf nicht mehr decken und werfen Blätter oder ganze Kronenteile ab. Die intensive Sonneneinstrahlung ver-ursacht zusätzlich Schäden an Stämmen und Kronen.

Aktuell ist deshalb bei Spaziergängen oder Wanderungen erhöhte Achtsamkeit gefragt: Nicht länger als nötig unter Bäumen verweilen und den Wald bei Wind oder Gewittern meiden. Gesperrte Wege und Bereiche sind unbedingt zu respektieren. Die erhöhte Gefahr besteht dabei nicht nur im Wald, sondern kann auch im Siedlungsgebiet von geschwächten Bäumen und Ästen ausgehen.

Der Kantonale Führungsstab dankt der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit, Eigenverantwortung und das konsequente Einhalten von Absperrungen.

 
 
 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

Plangenehmigungsverfahren R-PGV.163 betreffend Sicherheitsmassnahmen SRS Aumattstrasse, Gemeinde Reinach (Projektänderung zu R-PGV.094)
Gestützt auf Artikel 21b Absatz 2 des Rohrleitungsgesetzes (RLG; SR 746.1) wird das Projekt "Sicherheitsmassnahmen SRS Aumattstrasse, Gemeinde Reinach (Projektänderung zu R-PGV.094)" (R-PGV.163) öffentlich aufgelegt.

1. Gesuchstellerin
Gasverbund Mittelland AG (GVM), Untertalweg 32, Postfach 360, 4144 Arlesheim

2. Projekt
Die von der GVM betriebene Erdgashochdruckleitung wies im Bereich «Kägen» in der Gemeinde Reinach ein erhöhtes Störfallrisiko auf. Das Bundesamt für Energie (BFE) forderte deshalb die GVM auf, Massnahmen zur Reduktion des Störfallrisikos zu treffen. Ein von der GVM erarbeitetes Projekt sah unter anderem den Einbau von vier schnellreagierenden Streckenschiebern (SRS) vor. Der Einbau der SRS wurde vom BFE am 20. September 2023 bewilligt. Drei der vier SRS wurden ab April 2025 eingebaut und im Herbst 2025 in Betrieb genommen. Der vierte Schieber, welcher ursprünglich in einem Kreisel im «Kägen» in Reinach vorgesehen war, konnte nicht realisiert werden, da der Kreisel nicht wie geplant gebaut wurde. Aufgrund dieser Ausgangslage hat die GVM AG nun einen Ersatzstandort im Bereich der Aumattstrasse in Reinach für den Bau des letzten Schiebers definiert. Da der Schieber direkt in der Leitung eingebaut wird, wird ein Schacht mit Durchmesser ein Meter und mit einem Deckel in der Fahrbahn angeordnet.
Zum Betrieb eines SRS werden auch Installationen für die automatische Schliessung des Schiebers benötigt. Diese sind in zwei oberirdischen Steuerschränken untergebracht. Die beiden Steuerschränke, der Stromanschlusskasten und der Schacht mit den Drucktransmittern sollen zwischen der Strasse und dem Trottoir platziert werden. Das Ultraschallgerät zur Messung von grossen Veränderungen der Durchflussgeschwindigkeit wird ebenfalls in einem eigenen Schacht verbaut und liegt leitungsbedingt in der Fahrbahn. Ausserdem muss die Erdgashochdruckleitung im Bereich des Schiebers auf einer Länge von rund 11 m tiefer gelegt werden, damit die Spindel des Schiebers unter Terrain bleibt und der darüberliegende Schacht befahrbar ist.
Gemäss Artikel 10 der Rohrleitungsverordnung (RLV) unterliegt das Projekt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Trassee verläuft innerhalb von Bauzonen durch Gewerbe-, Wohn- und Geschäftszonen. Die Bauarbeiten liegen zudem in der Grundwasserschutzzone S3 sowie im Gewässerschutzbereich Au. Schliesslich werden Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 7 Absatz 1 RLSV (Bauzonen), gemäss Artikel 13 Absatz 1 RLSV (Sicherheitsabstände zu Strassen) sowie gemäss Ziffer 3.4.9.3.2 Buchstabe c der ERI-Richtlinie (Freihaltung der Schutzbereiche) beantragt.

3. Betroffene Gemeinden
Reinach

4. Planauflage
Die öffentliche Auflage des Plangenehmigungsgesuches vom 30. Juni 2026 findet vom 20. August 2026 bis 18. September 2026 statt. In dieser Zeit können die Pläne und weitere Gesuchsunterlagen (inkl. Umweltverträglichkeitsbericht) während der Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnergemeinde Reinach eingesehen werden.

5. Einsprache
Während der Auflagefrist, d.h. bis spätestens am 18. September 2026 kann jeder in seinen Interessen Betroffene mit eingeschriebenem Brief beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 22a Abs. 1 RLG). Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 22a Abs. 2 RLG). Die betroffenen Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 22a Abs. 3 RLG).
Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Projekts ist endgültig über alle Planelemente einschliesslich der enteignungsrechtlichen Einsprachen entschieden (Art. 23 RLG). Soweit eine gütliche Einigung über enteignungsrechtliche Forderungen (z. B. Begehren um Ausdehnung der Enteignung, Enteignungs-entschädigungen) nicht möglich ist, wird anschliessend an das Plangenehmigungsverfahren das Einigungs- und Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission durchgeführt (Art. 26 Abs. 1 RLG bzw. Art. 34 EntG).

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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