26.05.2026
Diese Woche in den Amtlichen: Zwei Beschwerdeentscheide des Gemeinderats, Infos zur Fahrplananhörung sowie zu zwei BirsstadtTV-Sendungen.
Beschwerdeentscheide des Gemeinderats zu zwei Baugesuchen
Beschwerdeentscheid Bauinspektorat zum Baugesuch 065/23 – K 1615/2023
Mit Entscheid vom 12. Mai 2026 hat der Gemeinderat Reinach die Einsprache gegen das Baugesuch BG 065/23 – K 1615/2023 für den Neubau einer Mobilfunkanlage (Swisscom / RECM), Seewenweg 1, Parzelle 7906, BR 7998 (Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel, Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Kreuzlingerstrasse 59, 8555 Müllheim) abgewiesen. Der Entscheid kann beim Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, Reinach, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 061 511 63 24/75) eingesehen werden.
Beschwerdeentscheid Bauinspektorat zum Baugesuch BG 026/24 – K 0498/2024
Mit Entscheid vom 12. Mai 2026 hat der Gemeinderat Reinach die Einsprache gegen das Baugesuch BG 026/24 – K 0498/2024 für den Ausbau/Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage (Sunrise), Reichensteinerstrasse 12, Parzelle 670, (Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Projektverfasser: ENKOM AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee) abgewiesen. Der Entscheid kann beim Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, Reinach, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 061 511 63 24/75) eingesehen werden.
Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der amtlichen Publikation im Amtsblatt zu laufen und nicht ab Zustelldatum der Entscheide.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheide kann bei der kantonalen Baurekurskommission, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist während der öffentlichen Publikation vom 29. Mai 2026 bis 8. Juni 2026 einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 Verwaltungsverfahrensgesetz, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen 300 und 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden (§ 20a Verwaltungsverfahrensgesetz; § 6 und § 7 Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz, SGS 175.11).
Neue Öffnungszeiten der Telefonzentrale ab 1. Juni 2026
Die Telefonzentrale ist neu ab 1. Juni 2026 ausschliesslich während der Öffnungszeiten des Stadtbüros erreichbar: Montag bis Donnerstag 8-11.30 Uhr und Freitag 8-14 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sind die Mitarbeitenden der Fachabteilungen direkt via Telefon oder E-Mail erreichbar. Alle Infos finden Sie auf der Gemeinde-Website.
Fahrplananhörung 2027
Vom 22. Mai bis 9. Juni 2026 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) im Internet publiziert auf öv-info.ch. Während der Publikationsfrist kann die Bevölkerung eine Stellungnahme abgeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen. Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
Papitreff «Der Papi als Allround-Talent» am 9. Juni
Väter von heute sollen Alleskönner sein, genauso wie die Mütter auch. Sie müssen klar erziehen und alle wesentlichen Werte vermitteln, mit den Kindern nach Herzenslust herumtollen, ihnen Wärme und Geborgenheit geben, immer zur Stelle sein «wenn der Schuh drückt», sich gegenseitig vertreten und die heile Kinderwelt finanziell absichern. Da tauchen auch mal Unsicherheiten und Fragen auf. In der Fachstelle bekommen beim «Papitreff» speziell die Väter praktische Antworten für den Alltag. Und für sich.
Das Treffen unter der Leitung der Mütter-Väterberaterin findet alle 3 Monate statt und ist kostenlos. Willkommen sind alle Papis von Kindern ab Geburt bis zum Kindergarten. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Nächster Termin: Dienstag, 9. Juni 2026 um 19:30 Uhr im Gemeindehof Aesch, Ettingerstrasse 11
Birsstadt-TV: Pfadi Rynach im Auffahrtslager und Neophyten-Aktion
Im Fokus der Sendung vom 18. Mai steht das grosse ehrenamtliche Engagement der Pfadi Rynach für die Reinacher Kinder, veranschaulicht am Beispiel des Auffahrtslagers. Und im Fokus der Sendung vom 26. Mai steht der Aktionstag zur Bekämpfung der Neophyten.
Die Sendungen werden online auf der Webseite und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde Reinach sowie auf dem YouTube-Kanal und auf der Website des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem werden sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
017/26 – K 0427/2026
Gesuchsteller - Wiedemann Sophia und Kusstatscher Lukas, Marsweg 7, 4153 Reinach
Projekt - Anbau Windfang, Ausbau Dachgeschoss und Garagendacherhöhung
Parz. 1409, Marsweg 7
Projektverfasser - Forsberg Architekten AG, Kanonengasse 35, 4051 Basel
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 29. Mai 2026 bis 8. Juni 2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung