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Amtliche Mitteilungen der KW 20/2026

12.05.2026

Diese Woche mit Infos zur Volksabstimmung vom 14. Juni 2026.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Volksabstimmung vom 14. Juni 2026
Am 14. Juni 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Kantonale Vorlagen:
3. Formulierte Verfassungsinitiative «Für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)»
4. Formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»
5. Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden, Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung

Kantonale Wahl:
6. Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates.

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 22. Mai 2026 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).


Anpassung Verordnung für die Bewirtschaftung von Mitarbeitenden-Parkplätzen
Mit der vom Gemeinderat beschlossenen Anpassung der Verordnung für die Bewirtschaftung von Mitarbeitenden-Parkplätzen erhalten die Lehrpersonen der Primarstufe und der Musikschule der Gemeinde mehr Flexibilität bei der Miete resp. Untermiete von Mitarbeitenden-Parkplätzen, indem die Voraussetzungen dafür gelockert wurden. Die angepasste Verordnung ist per 1. Mai 2026 in Kraft getreten.


Öffnungszeiten an Pfingsten
Das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro sowie die Mütter-Väterberatung sind am Pfingstmontag, 25. Mai geschlossen. wBei einem Todesfall kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.


Neue Erreichbarkeit der Telefonzentrale ab 1. Juni 2026
Die Telefonzentrale wird neu ab 1. Juni 2026 nur noch während der Öffnungszeiten des Stadtbüros bedient: Montag bis Donnerstag 8-11.30 Uhr und Freitag 8-14 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sind die Mitarbeitenden über die direkte Nummer erreichbar, die auf der Gemeinde-Website zu finden ist. Falls jemand dennoch nicht erreichbar ist, darf gerne die Combox genutzt oder ein Mail geschrieben werden.


Radarkontrollen im April 2026
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im April 1504 Fahrzeuge gemessen, wovon 212 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch, Stichwort «Geschwindigkeitskontrollen», eingesehen werden.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

BAUGESUCH

026/26 – K 0618/2026
Gesuchsteller - Bulut Hasan und Fatma, Keltenweg 9, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung mit Dachterrasse
Parz. 3539, Keltenweg 9
Projektverfasser - Architektur Stefan Borer, Kirchweg 160, 4204 Himmelried

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 15.05.2026 bis 27.05.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder einsehbar.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
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Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

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