10.03.2026
In den Amtlichen Publkationen diese Woche: Die Quartierplanvorschriften «Mischeli-Center» wurden genehmigt, Neuer Budgetanträge für Reinacher Vereine noch bis Ende April sowie die Radarkontrollen im Februar. Und die neuste Sendung von BirsstadtTV widmet sich der Seniorenrhythmik im Kägen.
Genehmigt: Quartierplanvorschriften «Mischeli-Center»
Die vom Einwohnerrat Reinach am 12. Mai 2025 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Mischeli-Center» wurden vom Regierungsrat BL am 03. März 2026 genehmigt und damit verbindlich erklärt.
Budgetanträge für Reinacher Vereine
Die Budgetanträge von Reinacher Vereinen sind bis spätestens Ende April (für das Folgejahr) schriftlich beim Gemeinderat zu beantragen. Das für die Budgeteingabe notwendige Formular «Budgetantrag» finden Sie unter www.reinach-bl.ch. Neben dem ausgefüllten Formular sind dazu folgende Beilagen nötig, sofern diese nicht bereits zugestellt wurden: Jahresbericht, Jahresrechnung und Bilanz des Vereins. Unvollständige oder zu spät eingereichte Budgetgesuche werden nicht berücksichtigt.
Radarkontrollen im Februar
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Februar 708 Fahrzeuge gemessen, wovon 148 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch eingesehen werden.
Birsstadt-TV: Seniorenrhythmik im Kägen
Im Fokus der aktuellen Sendung stehen die Rhythmikkurse für Senioren und Seniorinnen. Die Sendung wirdonline auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
080/25 – K 1895/2025
Gesuchsteller - Habasit AG, Römerstrasse 1, 4153 Reinach
Projekt – Aussen aufgestellte Abgasreinigungsanlage
Parz. 434, Schönmattstrasse 3
Projektverfasser - ecoSign, Quellenstrasse 37, 4310 Rheinfelden
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 03.03.2026 bis 13.03.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
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Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
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