23.06.2026
Diese Woche mit den Beschlüssen des Einwohnerrats und den Infos zu den Abstimmungen am 27. September. Und: Der Gemeinderat hat die Quartierplanung "Buchhain II" an den Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.
Quartierplanung «Buch-Hain II» zur Genehmigung beim Regierungsrat
Der Gemeinderat hat die Quartierplanung «Buch-Hain II» dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Von vier eingereichten Einsprachen wurde eine zurückgezogen. Für die drei hängigen Einsprachen hat der Gemeinderat die Abweisung beantragt.
Abstimmungen vom 27. September 2026
Am 27. September 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
2. Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Kantonale Vorlagen:
3. Formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» vom 10. Juni 2025 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 23. April 2026
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Kommunale Vorlagen kommen keine zur Abstimmung. Daher können die gemeindeeigenen Plakatständer auch für eidgenössische und kantonale Abstimmungen vergeben werden. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 3. Juli 2026 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Abstimmungen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 7. Juli 2026. Die Ständer stehen in der Zeit vom 15. August 2026 bis 27. September 2026 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.
Es ist zu beachten, dass zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, gemäss kommunalem Wahl- und Abstimmungsreglement, kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
016/26 – K 0399/2026
Gesuchsteller - Jäger Immo & Partner AG, STWEG Brunngasse 42, p. A. Stallenmattstrasse 14, 4104 Oberwil
Projekt - 2 Luft-/Wasser-/Wärmepumpen (aussen)
Parz. 945, Brunngasse 42
Projektverfasser – TARAG AG, Sonnenweg 14, 4153 Reinach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26.6.2026 bis 6.7.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
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