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Amtliche Mitteilungen der KW 44/2025

28.10.2025

Diese Woche in den amtlichen Mitteilungen: Beschlüsse der 514. Einwohnerratssitzung, der Mitwirkungsbericht zum Quartierplan «Buch-Hain II», die Abwassergebühren 2025, die Reinacher Ergebnis der kantonalen Wahl vom 26. Oktober 2025, die Deckbelagsarbeiten Scheltenstrasse und Thiersteinerstrasse sowie die Anlass- und Abfuhrdaten


AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 514. Einwohnerratssitzung vom 27. Oktober 2025.
(siehe Gemeinde-Website)

 
 


AUS DEM GEMEINDERAT

Vernehmlassung betreffend Unterstützung von Zusammenschlüssen von Gemeinden (Teilrevision Gemeindegesetz)
Die Finanz- und Kirchendirektion lädt mit dem Schreiben vom 3. Juli 2025 zur Stellungnahme zur Landratsvorlage über die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen ein. Die Landratsvorlage verankert die finanzielle Unterstützung freiwilliger Fusionen im Gesetz. Der VBLG begrüsst dies, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Massnahmen zum Ausgleich von Disparitäten zwischen fusionierten Gemeinden. Der Gemeinrat schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an.


Mitwirkungsbericht zum Quartierplan «Buch-Hain II»
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Quartierplanung «Buch-Hain II» fand vom 29. April bis zum 29. Mai 2024 statt. Im Mitwirkungsbericht vom 21. Oktober 2025 nimmt der Gemeinderat zu den Eingaben Stellung. Der Mitwirkungsbericht wird vom 30. Oktober bis 28. November 2025 im Foyer des Gemeindehauses (Hauptstrasse 10) aufgelegt und kann unter www.reinach-bl.ch eingesehen werden.


Abwassergebühren 2025
Die kantonalen Ansätze für die Weiterverrechnung der Abwassergebühren 2025 wurden durch den Regierungsrat festgelegt und vom Gemeinderat genehmigt. Die Gebühren werden gegenüber dem Vorjahr für das Schmutzwasser neu mit CHF 1.76/m3 sowie für das Regenwasser CHF 0.18/m3 verrechnet.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Reinacher Ergebnis der kantonalen Wahl vom 26. Oktober 2025
Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates
Zahl der gültigen Wahlzettel: 3’741
Zahl der leeren Wahlzettel: 47
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 126
Stimmbeteiligung: 29.26 %

Stimmen haben erhalten:
Bucher Sabine 1’315
Eigenmann Markus 1’430
Mall Caroline 983
andere 13

Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).


Volksabstimmung vom 30. November 2025
Am 30. November 2025 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» 2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Kantonale Vorlagen
3. Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs 4. Laufen, Verlegung der Naubrücke: Genehmigung des generellen Projekts (Planungsreferendum)

Kantonale Wahl:
5. Nachwahl in den Regierungsrat.
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 7. November 2025 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Deckbelagsarbeiten Scheltenstrasse und Thiersteinerstrasse
Sofern es die Witterung zulässt, werden die Deckbelagsarbeiten in der Scheltenstrasse und Thiersteinerstrasse am 29. und 30. Oktober 2025 ausgeführt. Die Strassen sind jeweils für den Fahrverkehr gesperrt, die Trottoirs bleiben begehbar. In der Scheltenstrasse ist die Zu- und Wegfahrt zu den Parkplätzen vom 29. Oktober, 8 Uhr bis 30. Oktober, 6 Uhr nicht möglich und in der Thiersteinerstrasse (Abschnitt Schelten–Bruderholzstrasse) vom 30. Oktober, 8 Uhr bis 31. Oktober, 6 Uhr. Der Abschnitt bei Haus Nr. 22 ist ebenfalls vom 30. Oktober, 8 Uhr bis 31. Oktober, 6 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt, die Zufahrten zu Parkplätzen bleiben dort möglich. Die Strassen werden jeweils am Folgetag ab 6 Uhr wieder geöffnet. Mehr dazu finden erfahren Sie hier


Birsstadt-TV: Benefizkonzert im WBZ und Vorschau auf die Seniorenmäss 2025
Die aktuelle Sendung widmet sich gleich zwei Ereignissen: dem Benefizkonzert im WBZ und der Seniorenmesse am Samstag, 8. November 2025 in Reinach. Die Sendung wird, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

BAUGESUCH

034/25A – K 0824/2025
Gesuchsteller - Predigerhof AG, Dornacherstrasse 192, 4053 Basel
Projekt - Ersatz Ölheizung neu Wärmepumpe (aussen
Parz. 3871, Predigerhofstrasse 172
Projektverfasser - Heizwert AG, Grabenackerstrasse 4, 4142 Münchenstein

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 31.10.2025 bis 10.11.2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

 
 

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder einsehbar.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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