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Amtliche Mitteilungen der KW 8/2024

20.02.2024

Das Thema: Die Erhöhung der Anzahl Betreuungsplätze


AUS DEM GEMEINDERAT

Erhöhung Anzahl Betreuungsplätze

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Februar 2024 entscheidende Massnahmen zum Ausbau und zur Verbesserung der Kinderbetreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder beschlossen. Ziel ist es, dass mindestens 30% der Kinder ein Angebot der Schulergänzenden Betreuung SEB nutzen können.

Die Massnahmen umfassen:
Eröffnung des SEB-Standortes Surbaum per Sommer 2024, Start eines Pilotprojekts «Frühbetreuung (Modul 0) von 7.00 - 8.00 Uhr» ab Sommer 2024 am neuen SEB-Standort Surbaum, mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und Erhöhung der mittelbaren Betreuungszeit für das Personal, um die Betreuungsqualität langfristig zu sichern und weiter auszubauen.

Diese Massnahmen zeigen das Engagement des Gemeinderats, die Schulergänzende Betreuung SEB signifikant zu verbessern und den Familien hochwertige Betreuungsoptionen anzubieten.


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch
065/23 – K 1615/2023
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, Patrick Studer Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel
Projekt - Neubau Mobilfunkanlage (Swisscom/RECM)
Parz. 7998, Seewenweg 1
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8 Stufenbau, 3063 Ittingen

009/24
Gesuchsteller - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden
Projekt - 2 Luft-/Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 940, Brunngasse 30
Projektverfasser - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden

010/24
Gesuchsteller - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden
Projekt - 3 Luft-/Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 885, Schönenbachstrasse 14, 16
Projektverfasser - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 23.02.2024 bis 04.03.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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