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Amtliche Mitteilungen der KW 7/2024

13.02.2024

Die Themen: Die Vergabe der Regionalen Kulturbeiträge 2024, die Vernehmlassung Kantonale Richtlinien Retention, die Chäppelihäx vom 17. Februar sowie die aktuellen Baugesuche.


AUS DEM GEMEINDERAT

Vergabe Regionaler Kulturbeiträge
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2024 die Regionalen Kulturbeiträge 2024 wie folgt vergeben: Basler Marionettentheater 1'000.-, B-Scene 1’500.-, Das Hellraumprojekt 1’000.-, Industrienacht Regio Basel 3’000.-, Jugendarbeit Dornach (Jugendwoche) 1’500.-, Neues Orchester Basel 1’500.-, Offbeat Concert GmbH (Offbeat-Festival) 1’500.-, Stadt / Landkino Basel 3’000.-, Summerblues Festival 1’000.- und das Theater Basel 30’000.-.

Die Reserve in Höhe von insgesamt 35’000.- soll weiteren regionalen Vereinen und Institutionen zukommen, welche im 2024 noch ein Gesuch einreichen. Die Verteilung aller Regionalen Kulturbeiträge des entsprechenden Beitragsjahres wird jeweils im Jahresbericht des Gemeinderates publiziert.


Vernehmlassung Kantonale Richtlinien Retention
Der VBLG stellte fest, dass sich die vorliegende Richtlinie auf die Umsetzung des seit 1991 in der eidg. Gewässerschutzgesetzgebung geregelten Entwässerungsgrundsatz bezieht, wobei die Erstellung und Anpassung von Generellen Entwässerungsplänen (GEP) und gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen erleichtert werden sollen. Der VBLG sieht die vorliegende Richtlinie als Instrument, welches die Gemeinden bei Planungen und Bauvorhaben bei der Wahl der Retentionsmassnahmen unterstützen kann. Der Gemeinderat schliesst sich dem VBLG an. Für ihn ist es wichtig, dass die Gemeindeautonomie erhalten bleibt.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Chäppelihäx: Verkehrseinschränkungen im Ortszentrum Samstag, 17. Februar 2024
Im Rahmen der Veranstaltung Chäppelihäx und Funggefüür vom 17. Februar 2024 kommt es in der Zeit zwischen 18.30 – ca. 19.30 Uhr zu kleineren Verkehrseinschränkungen im Ortszentrum.
Um 18 Uhr besammeln sich die aktiven Teilnehmenden auf dem Ernst Feigenwinterplatz. Ab 18.30 Uhr werden die Besucherinnen und Besucher erwartet. Bis max. 19.30 Uhr ist deshalb die
Kirchgasse (ab Ziegelgasse bis Hauptstrasse) für kurze Zeit gesperrt. Der Umzug mit Feuerwagen, Chienbäsen und Treicheln setzt sich ab ca. 19 Uhr in Bewegung und folgt nachstehender Route: Hauptstrasse, Rüttenenweg, Zihlackerstrasse, Brückliweg, Unterer Leuweg. Wir bitten die Verkehrsteilnehmenden um entsprechende Rücksichtnahme.
Die Organisatoren freuen sich, wenn auch Sie aktiv am Umzug teilnehmen, um den Winter auszutreiben. Mehr Informationen finden Sie unter www.chaeppelihaex.ch.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch

008/24 A
Gesuchsteller - Bauer Baumschulen AG, Talholzstrasse 35, 4103 Bottmingen
Projekt - Container in bestehenden Unterstand
Parz. 1607, Ettingerstrasse
Projektverfasser - Bauer Baumschulen AG, Talholzstrasse 35, 4103 Bottmingen


044/21 – K 0709/2021 2. Neuauflage
Gesuchsteller - Liel AG, Gewerbestrasse 9, 6330 Cham
Projekt - Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus (4WHG) mit Autoeinstellhalle, Neuauflage: revidierte Ausführungspläne
Parz. 2266, Dornacherweg 57a+b
Projektverfasser - planbude GmbH, Alte Strasse 27a, 4243 Dittingen


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 16.02.2024 bis 26.02.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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