Zur Startseite

Amtliche Mitteilungen der KW 11/2024

12.03.2024

Die Themen: Die Traktanden der Einwohnerratssitzung, die Volksabstimmung vom 14. April sowie die Wahlen und Abstimmungen vom 9. Juni und die Verkehrsbeschränkung beim neuen Bruderholzdenkmal


AUS DEM EINWOHNERRAT

Traktanden der 504. Einwohnerratssitzung vom 18. März 2024 

(siehe Traktandenliste)


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Volksabstimmung vom 14. April 2024

Am 14. April 2024 wird folgende Vorlage zur Abstimmung gelangen:

Kommunale Vorlage:

1. Teilrevision Gemeindeordnung
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe

Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 22. März 2024 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).


Wahlen und Abstimmungen vom 9. Juni 2024

Wahl des Gemeindepräsidiums und allfällige Schulratswahlen vom 9. Juni 2024

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Gemeindepräsidiums (Majorzwahl mit Möglichkeit der stillen Wahl) sowie für die Schulratswahlen (Majorzwahl) an das Stadtbüro ist auf den 8. April 2024, 12.00 Uhr angesetzt. Die Formulare für die Eingabe von Wahlvorschlägen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Reinach.
Die Wahlvorschläge für den Schulrat (7 Mitglieder Sekundarschulrat, 8 Mitglieder Primarschulrat und 8 Mitglieder Musikschulrat) müssen vorsorglich eingereicht werden. Wird die Gemeindeordnung an der Abstimmung vom 14. April 2024 genehmigt, sind die Wahlvorschläge hinfällig.

Abstimmungen

Am 9. Juni 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:

2. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
3. Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
4. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
5. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kantonale Vorlage:

6. Änderung des Energiegesetzes vom 19. Oktober 2023

Kommunale Vorlage:

7. Tempo 30 Kägen.

Versand von Wahlempfehlungen

Die Wahl- und Abstimmungsempfehlungen für diesen Urnengang werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt.
Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG überein-gekommen, dass diese in einer Auflage von mindestens 10’500 Exemplaren bis Mittwoch, 24. April 2024, 12.00 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 24. April 2024 bis 7. Mai 2024 verpackt und versandt.
Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reg-lements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern

Die Gemeinde stellt für kommunale Urnengänge Plakatständer zur Verfügung. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Mittwoch, 10. April 2024 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Freitag, 12. April 2024. Die Ständer stehen in der Zeit vom 27. April 2024 bis 9. Juni 2024 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.


Verkehrsbeschränkung beim neuen Bruderholzdenkmal am Freitag, 22. März 2024

Im Rahmen der Bannerweihe der Zunft zu Rebmessern am 22. März 2024 kommt es in der Zeit zwischen 16.45 - 18 Uhr zu einer Verkehrseinschränkung. Ab 16.30 Uhr besammeln sich die Teilnehmenden beim neuen Bruderholzdenkmal. Bis 18 Uhr ist deshalb die Kreuzung Binningerstrasse-Fleischbachstrasse-Bruderholzstrasse für den motorisierten Verkehr gesperrt. Auch die Zufahrt auf das Bruderholz wird in dieser Zeit nicht möglich sein.

Der Festzug setzt sich um etwa 17.45 Uhr in Bewegung und folgt der Bruderholzstrasse in die Habshagstrasse bis zur Tramhaltestelle Surbaum.

Birsstadt-TV: Reinacher Preis 2024 und die Wahlergebnisse vom 3. März 2024

Im Fokus der Sendung vom 11. März 2024 stehen u.a. die PreisträgerInnen des diesjährigen Reinacher Preises. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch

018/24

Gesuchsteller - Pfaendler Siegfried Hans, Im Reinacherhof 373, 4153 Reinach
Projekt – Wohnraumerweiterung und Fensterersatz
Parz. 9274, Im Reinacherhof 373
Projektverfasser – Pfaendler Siegfried Hans, Im Reinacherhof 373, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 15.03.2024 bis 25.03.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.