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Amtliche Mitteilungen der KW 46/2023

14.11.2023

Die Themen: Die Öffnungszeiten des Wahllokals, die Vergabe der Abfallsammlungen, der Mitwirkungsbericht zur Mutation Zoneplan Siedlung, die Publikationsdaten der Baugesuche über Weihnachten, die An- und Abmeldetermine für die Schulergänzende Betreuung, das Feierabendkonzert und ein Isolationsfehler in der Fleischbachstrasse..

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Öffnungszeit des Wahllokals

Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 19. November 2023 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen. Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen.

Vergabe Abfallsammlungen

Gemäss öffentlichem Beschaffungsgesetz hat die Gemeinde Reinach die Abfallsammlungen im Mai 2023 im Submissionsverfahren für die nächsten Jahre öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden gemeinsam mit den Birsstadtgemeinden der Energieregion erarbeitet, die Vergaben erfolgten jeweils pro Gemeinde. Die Dienstleistungen für die Ausschreibung wurden jeweils in unterschiedlichen Losen als Teilleistungen ausgeschrieben. Diese umfassten folgende Punkte:

- Abfuhr Kehricht/Sperrgut und Gewerbekehricht,
- Abfuhr Bioabfällen sowie Gartenabfällen und Küchenabfällen,
- Abfuhr Papier und Karton
- Leerung Sammelstellen Glas (Bruchglas) und von Alu/Weissblech

Den Zuschlag für die Abfuhren haben die beiden Firmen Anton Saxer AG, Pratteln, und H. Vogelsanger, Arlesheim bekommen. Dabei übernimmt die Firma Anton Saxer AG, Pratteln, alle Haus-zu-Haus Sammlungen. Der Gemeinderat hatte in den Ausschreibungskriterien festgelegt, dass die Abfuhr von Kehricht, Sperrgut und Gewerbeabfall ab 2025 mit Fahrzeugen erfolgen muss, welche über einen CO2-neutralen Antrieb verfügen. Alle übrigen Sammlungen sind mit Fahrzeugen durchzuführen, welche mit Partikelfilter der Euro 6 Norm ausgestattet sind. Ab 2025 wird Kehricht/Sperrgut und Gewerbekehricht neu mit Gas-Fahrzeugen eingesammelt, welche zu 100% mit Biogas betrieben werden und die Euro VI-Norm erfüllen. Biogas wird beispielsweise in der Biopower AG in Pratteln aus den Grünabfällen der Gemeinde Reinach produziert. Die übrigen Sammlungen werden mit Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter der Euro-Norm 6 durchgeführt. Die Ausschreibung der Dienstleistung hat keinen Einfluss auf die Entsorgungsgebühren für die Bevölkerung – diese bleiben unverändert.

Mitwirkungsbericht zur Mutation Zonenplan Siedlung, Teilplan 1, Zweckänderung für Zone öW+A «Friedhof»

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Mutation fand vom 10. November und dem 10. Dezember 2022 statt. Im Mitwirkungsbericht nimmt der Gemeinderat zu den Eingaben Stellung. Der Mitwirkungsbericht wird vom 14. November bis 1. Dezember 2023 im Foyer des Gemeindehauses (Hauptstrasse 10) aufgelegt und kann unter www.reinach-bl.ch eingesehen werden.

Publikationsdaten über Weihnachten

Der Annahmeschluss der Baugesuche für die letzte Publikation vor Weihnachten ist Donnerstag 7. Dezember 2023, 11 Uhr. Die Publikation erscheint am 14. Dezember 2023. Der Annahmeschluss der Baugesuche für die erste Publikation im neuen Jahr ist der Donnerstag 21. Dezember 2023, 11 Uhr. Die Baugesuche werden am 4. Januar 2024 nur auf der Gemeinde Webseite publiziert. Am 4. Januar 2024 erscheint kein Wochenblatt.

An- und Abmeldetermin Schulergänzende Betreuung

Kinder, welche die SEB auf Ende des 1. Semesters 2023/24 (31. Dezember 2023) nicht mehr besuchen möchten, müssen bis spätestens am 30. November 2023 schriftlich abgemeldet werden. Ebenso müssen allfällige Moduländerungen bis zu diesem Datum mitgeteilt werden. Bis dann nicht ab- oder umgemeldete Kinder gelten für das 2. Semester 2023/24 (ab Januar 2024) im bisherigen Umfang als verbindlich angemeldet, was eine automatische monatliche Rechnungsstellung in der Höhe der bisher gebuchten Module für das nächste Semester zur Folge hat. Ferner können Interessierte ihr Kind bei der Administration FeB/SEB, Tel. 061 511 63 98 oder per Mail seb@reinach-bl.ch neu anmelden. Esther Schüpfer, Leiterin Administration FeB/SEB, steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.

Feierabendkonzert

Am Mittwoch, 22. November 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Markus Stalder (Gitarre/E-Gitarre) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Primeo Energie: Isolationsfehler in der Fleischbachstrasse

Durch eine Kontrollmessung wurde ein Isolationsfehler an der Fernwärmeleitung der Primeo Energie festgestellt. Dies betrifft den Kreuzungsbereich Fleischbachstrasse/Stockackerstrasse. Der Fehler wird ab kommender Woche behoben. Dazu wird am Montag, 20. November eine Montagegrube ausgehoben, um die anschliessenden Massnahmen zu definieren und einzuleiten. Der Verkehr kann gewährleistet werden, jedoch kann es in der Stockackerstrasse zu lokalen Behinderungen führen.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche

070/23
Gesuchsteller - Velyautham Pradheebkumar, Im Reinacherhof 371, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 9275, Im Reinacherhof 371
Projektverfasser - Kaiser Metallbau GmbH, Konrad-Zuse-Strasse 7, D-79576 Weil am Rhein

071/23
Gesuchsteller - Logo Stefan, Surbaumstrasse 13, 4153 Reinach
Projekt - Dachaufstockung
Parz. 677, Surbaumstrasse 13
Projektverfasser -Susanna Haldemann Architektin HTL/SIA, Florenz-Strasse 1e, 4142 Münchenstein

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 17.11.2023 bis 27.11.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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