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Amtliche Mitteilungen der KW 38/2023

19.09.2023

Vorgehen bei den National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023, Bezahlung der Steuern 2023 bis 30. September, keine Spartageskarte SBB in Reinach und das Feierabendkonzert.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023

Am 22. Oktober 2023 finden die National- und Ständeratswahlen statt.
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Wahlsonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 29. September 2023 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Steuern 2023 bis 30. September zahlen

Die Gemeinde Reinach erinnert die Steuerpflichtigen daran, die Steuern für das laufende Jahr bis Ende September einzuzahlen. Es werden keine Fälligkeitszinsen erhoben, wenn die Vorausrechnung fristgerecht bis am 30. September und der Differenzbetrag spätestens 30 Tage nach der definitiven Rechnungstellung bezahlt werden. Die Gemeinde Reinach dankt allen Steuerpflichtigen, die ihre Zahlungen bereits geleistet haben.

Keine Spartageskarte SBB in Reinach

Entgegen der Ankündigung wird die Gemeinde Reinach die neue «Spartageskarte Gemeinde» der SBB nicht anbieten, da der Aufwand für das Stadtbüro nicht abschätzbar ist und die SBB bereits sehr günstige Spartickets für alle verkauft.

Feierabendkonzert

Am Mittwoch, 27. September 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Jana Sviezena (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Birsstadt-TV: «Dialog im Talagger»

Im Fokus der Sendung vom 18. September steht der Dialog im Quartier Talagger.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
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061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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