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Amtliche Mitteilungen der KW 35/2023

29.08.2023

Alle Infos zur Abstimmung am 19. November, der Schlagzeugunterricht im Kindergarten am Wiedenweg und Baumfällungen sind diese Woche die Hauptthemen.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abstimmungen vom 19. November 2023
Am 19. November 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen: keine
Kantonale Vorlagen:
1. Änderung der Kantonsverfassung betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
2. Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
Kommunale Vorlage:
3. Abstimmung betreffend ein Haus der Musik
Diese Vorlage kommt nur zur Abstimmung, wenn der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 11. September 2023 darüber beschliesst.

Versand von Abstimmungsempfehlungen: Bedarfsmeldung bis am 15. September 2023
Bitte melden Sie einen allfälligen Versand von Abstimmungsempfehlungen für die kommunale Abstimmung bis am 15. September 2023 bei regula.fellmann@reinach-bl.ch. Ohne Bedarfsmeldung bis am 15. September 2023 wird auf einen Versand von Abstimmungsempfehlungen verzichtet.
Allfällige Abstimmungsempfehlungen werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt. Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG übereingekommen, dass diese in einer Auflage von 10’200 Exemplaren bis Donnerstag, 5. Oktober 2023, 12.00 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 5. Oktober 2023 bis 17. Oktober 2023 verpackt und versandt. Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reglements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.
Zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen wird kein Empfehlungsversand angeboten.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Die Gemeinde stellt bei jedem kommunalen Urnengang Plakatständer zur Verfügung. Sollten nicht alle Plakatständer beansprucht werden, können diese auch für die kantonalen Abstimmungen vergeben werden.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via eMail bis Freitag, 15. September 2023 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Zudem muss gemäss §11a der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen angegeben werden, für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Gemäss geltender Praxis werden die Plakatständer den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 19. September 2023. Die Ständer stehen in der Zeit vom 7. Oktober 2023 bis 19. November 2023 zur Verfügung.
Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien und politischen Gruppierungen wurden informiert.

Schlagzeugunterricht im Kindergarten Wiedenweg
Im Doppelkindergarten Wiedenweg wurde ein Schlagzeugraum der Musikschule Reinach eingerichtet. Bis anhin fand der Unterricht im Schulhaus Aumatten statt, doch weil die Räume seit den Sommerferien für die Primarschule benötigt werden, musste der Schlagzeugraum dort aufgehoben werden. Da die verschiedenen Schlagzeuge fix im Unterrichtsraum aufgestellt werden, braucht es einen entsprechenden Ort dafür. Im Kindergarten Wiedenweg hat die Musikschule Reinach einen provisorischen Raum dafür gefunden. Falls das geplante Musikschulhaus im Obrist-Gebäude realisiert werden kann, wird selbstverständlich auch der Schlagzeugunterreicht dorthin umziehen.
Für das Provisorium am Wiedenweg wurden bereits vor einiger Zeit Schallschutzfenster bestellt, deren Lieferung sich allerdings verzögert, wie dies bei vielen Baumaterialien zurzeit der Fall ist. Darum konnten die schalldämmenden Massnahmen nicht rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn realisiert werden. Die Lösung am Wiedenweg wird allerdings selbst nach den Schallschutzmassnahmen nicht ideal sein, weder für den Unterricht noch für die unmittelbare Nachbarschaft, da die Akustik im Raum nicht optimal sein wird und auch die Emissionen nicht vollkommen eingedämmt werden können. Doch leider ist dieses Provisorium die zurzeit einzig mögliche Lösung für den Schlagzeugunterricht.
Die Musikschule Reinach bittet die Nachbarschaft um Nachsicht und Verständnis. Fragen nimmt die Administration der Musikschule entgegen, am Besten per E-Mail an musikschule@reinach-bl.ch, da das Büro nicht immer besetzt ist.

Der Werkhof muss ein paar Bäume in Reinach aus Sicherheitsgründen fällen
Im Gartenbad müssen im Herbst drei Bäume gefällt werden, auf dem Friedhof Fiechten und auf dem alten Dorf-Friedhof je einer. Sie sind entweder krank oder so stark vom Pilz befallen, dass sie ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen. Durch den trockenen Sommer hat sich deren Zustand so weit verschlechtert, dass selbst ein Rückschnitt nicht mehr hilft.
Die Gemeinde Reinach überprüft in regelmässigen Abständen ihre Bäume auf ihren Gesundheitszustand, um allfällige Krankheiten und somit verbundene Risiken rechtzeitig zu erkennen. Wo immer möglich werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Wenn es vom Platz her möglich ist, wird die Gelegenheit genutzt, die Anzahl der Bäume sogar zu erhöhen.

Birsstadt-TV: Turnhallendach Surbaum und Musica Raurica
Im Fokus der Sendung vom 28. August stehen die Anlieferung der Elemente für das Turnhallendach Surbaum und die Ankündigung des grossen Musikschulanlasses in Kaiseraugst «Musica Raurica».
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
092/22 – K 1968/2022
Gesuchsteller – Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Projekt – Umbau bestehende Mobilfunkanlage (Salt Mobile/Swisscom) mit neuen Antennen und Frequenzerweiterung und Leistungsanpassung
Parz. 100, Brunngasse 1
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittingen

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 01.09.2023 bis 11.09.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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