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Amtliche Mitteilungen der KW 03/2023

17.01.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Wahl von Sabine Drixl-Renner in die Arbeitsgruppe Ferienpass, die Gräberräumung auf dem «Dorffriedhof» und dem «Friedhof Fiechten», neue Regelungen zum Antwortkuvert bei Wahlen und Abstimmungen, das Feierabendkonzert der Musikschule Reinach sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 

AUS DEM GEMEINDERAT

Arbeitsgruppe Ferienpass
Der Gemeinderat hat Sabine Drixl-Renner, anstelle von Pascale Gruber, rückwirkend per 1. Januar 2023 bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2024 in die Arbeitsgruppe Ferienpass gewählt. Wir danken Pascale Gruber für Ihr Engagement zugunsten der Reinacher Kinder und wünschen Sabine Drixl viel Freude bei Ihrer neuen Aufgabe.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Gräberräumung auf dem «Dorffriedhof» und dem «Friedhof Fiechten»
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 28. Februar 2023 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorffriedhof
Familienurnennischen Nr. -
Familienurnengräber Nr. 397, 405, 490, 491
Familiengräber Nr. 281, 282, 316, 327, 339, 341, 343, 344, 345

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 221 – 244
Urnengräber Nr. 4002, 4003, 4006 - 4013, 4015 – 4029
Urnennischen Nr. 55, 57, 58, 60 - 63, 65, 68 – 73
Erdbestattungsgräber Nr. 3426 – 3447
Kindergräber Nr. 2219, 2220, 2234 – 2237

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen.
Die Gräber sollten bis Ende Februar 2023 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2022 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro jeweils vormittags unter der Telefonnummer 061 511 63 14.

Antwortkuverts müssen neu erst direkt vor Öffnung des Wahllokals eintreffen
Seit dem 1. Januar gelten im Kanton Basel-Landschaft ein paar neue Regelungen. Auch das Gesetz über die politischen Rechte und die dazu gehörende Verordnung wurden angepasst. Wie bereits letzte Woche bei den Modalitäten zu den kommenden Wahlen und Abstimmungen am 12. Februar publiziert wurde, sei an dieser Stelle noch einmal speziell darauf hingewiesen, dass die briefliche Stimmabgabe neu bis zur Öffnung der Wahllokale am Wahl- und Abstimmungssonntag möglich ist. Dies ist neu auch so auf der Stimmrechtskarte festgehalten: «Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen.»

Gute Einnahmen am Glühweinstand
Am traditionellen Glühweinstand der Gemeinde Reinach am Weihnachtsmarkt im Ortszentrum wurden diesmal ausser Glühwein auch alkoholfreier Glühpunsch sowie Glüh-Gin ausgeschenkt. Die Polit-Prominenz spielt am Stand die Drehorgel und bittet damit um Spenden. Insgesamt sind erfreuliche 3100 Franken Gewinn zusammengekommen. Der Erlös geht vollumfänglich an Reinacher Kinder, die damit beispielsweise Musik- oder Sportunterricht besuchen können, die sich ihre Familien sonst nicht leisten könnten.

Feierabendkonzert der Musikschule Reinach
Am Mittwoch, 25. Januar 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Jana Sviezena (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche
021/20 – K 0359/20
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, German-Switzerland 4, Studer Patrick, Grosspeterstrasse 24, 4052 Basel
Projekt: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage (Swisscom) mit neuem Mast und Antennen (REST)
Parz. 5413 (BR 5913), Sternenhofstrasse 7
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Scialli Domenico, Pulverstrasse 8, 3063 Ittingen

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 13.01.2023 bis 23.01.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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