Zur Startseite

Amtliche Mitteilungen der KW 28/2023

11.07.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Die angepasste Gartenbadverordnung, die Ersatzwahl des Schulrats sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 


AUS DEM GEMEINDERAT

Angepasste Gartenbadverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2023 seine Kompetenz in besonders schweren Fällen ein befristetes oder unbefristetes Gartenbadverbot auszusprechen der Geschäftsleitung übertragen. § 8 Absatz 3 der Gartenbadverordnung wurde entsprechend geändert.

Ersatzwahl Schulrat
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 hat der Gemeinderat den Rücktritt von Kathrin Beck aus dem Schulrat zur Kenntnis genommen und, sofern keine stille Wahl zustande kommt, die Ersatzwahl am 18. Juni 2023 festgelegt. Gewählt wurde am 18. Juni 2022 Dominik Styger mit 2’149 Stimmen. Die Beschwerdefrist von 3 Tagen seit Veröffentlichung ist ungenutzt abgelaufen.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuche
051/23
Gesuchsteller – Rizzo Claudio und Sandro, Egertenstrasse 1, 4153 Reinach
Projekt – Abbruch Wohn- und Gewerbegebäude und Neubau Mehrfamilienhaus (9 Wohnungen) mit Autoeinstellhalle
Parz. 978, Egertensrasse 1
Projektverfasser – Architekturbüro Guetg Lorenzo, Im Sesselacker 44, 4059 Basel

052/23
Gesuchsteller - Endress + Hauser Flowtec AG, Christoph Merian-Ring 4, 4153 Reinach
Projekt - Ausbau 3. und 4. OG für Büronutzung (Bau 6)
Parz. BR 7586 (7584), Kägenstrasse 7
Projektverfasser - Rapp AG, Freilager-Platz 4, 4142 Münchenstein 1

053/23
Gesuchsteller - Kulyk George und Inessa, Oberer Rebbergweg 8, 4153 Reinach
Projekt - Umbau Balkon in Wintergarten
Parz. 1263, Oberer Rebbergweg 8
Projektverfasser - replan gmbh, Heiligholzstrasse 6, 4142 Münchenstein

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 14.07.2023 bis 24.07.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.