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Amtliche Mitteilungen der KW 26/2023

27.06.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Beschlüsse der Einwohnerratssitzung vom 26. Juni, neue Mitglieder in der Alterskommission, Ruhestörung durch Rasenmäher sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 

AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 499. Einwohnerratssitzung vom 26. Juni 2023
(siehe Beschlüsse)

AUS DEM GEMEINDERAT

Neue Mitglieder in der Alterskommission
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Anzahl Mitglieder der Alterskommission auf zehn zu erhöhen. Als Neumitglieder werden per 1. Juli 2023 Marie-Therese Müller und Victor Haefeli gewählt.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Ruhestörung durch Rasenmäher
Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen zu können, bittet die Gemeinde alle Einwohner und Einwohnerinnen, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. So dürfen lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten und Aktivitäten (Rasenmähen, Häckseln etc.) untersagt.


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Birsstadt-TV: Jazz-Weekend und Dialog im Aumatt
Im Fokus der Sendung vom 26. Juni 2023 stehen das Jazz-Weekend sowie der Anlass «Dialog im Quartier», der am Donnerstag, 22. Juni, stattfand. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch
048/23
Gesuchsteller – Bard Charlotte, Baselstrasse 58, 4142 Münchenstein
Projekt – 2 Luft-/Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 3263, Baselstrasse 62, 62a
Projektverfasser – Immo Bau AG Nordwestschweiz, Griebengasse 24, 4144 Arlesheim

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 30.06.2023 bis 10.07.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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