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Amtliche Mitteilungen der KW 24/2023

13.06.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Öffnungszeit des Wahllokals, Feierabendkonzerte der Musikschule Reinach sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Öffnungszeit des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.

Feierabendkonzerte der Musikschule Reinach
Am Mittwoch, 21. Juni 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Dorothee Hecking-Neu (Harfe) und Benedikt Vonder Mühll (E-Bass) um 18 Uhr im KiGa an der Burgstrasse 5.

Ebenfalls am Mittwoch, 21. Juni 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Katharina Andres (Blockflöte), Jan Henrik Rau (Gitarre/E-Gitarre) und Franco Tosi (Klarinette) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
039/23
Gesuchsteller – Weber Arthur und Ruth, Hohe Winde-Strasse 13, 4153 Reinach
Projekt – Einbau Cheminée-Ofen mit Abgasanlage
Parz. 3445, Hohe Winde-Strasse 13
Projektverfasser – Weber Arthur und Ruth, Hohe Winde-Strasse 13, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19.05.2023 bis 29.05.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar:
https://bgauflage.bl.ch/Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.


 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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