Gewerbekehricht

Allgemeines: Abfälle von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die von der Zusammensetzung her mit Siedlungsabfällen vergleichbar sind, fallen unter das Entsorgungsmonopol der Gemeinden.

Unternehmen, die ihre Abfälle in eigener Regie entsorgen oder durch Dritte entsorgen lassen bzw. grössere Mengen Separatabfälle über die Gemeinde entsorgen wollen, benötigen eine Bewilligung des Gemeinderates. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat zu richten (siehe Merkblatt „Richtlinien Ausnahmebewilligung Gewerbekehricht“).

Abfallsammlung: Die Abfälle sind getrennt der wöchentlichen Kehrichtabfuhr bzw. den dafür bezeichneten Sammelstellen zu übergeben.

In Reinach haben Gewerbebetriebe zwei Möglichkeiten, um den Kehricht zu entsorgen: Entweder mit den gelben Gebührensäcken oder mit Chip-Containern und Quartalsrechnung. Die restlichen Abfälle, wie z.B. Papier, Karton, Bioabfälle sind getrennt zu sammeln und entsorgen. 

Broschüre Gewerbekehricht

Anmeldeformular: Gewerbekehricht

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Kinderfreundliche Gemeinde Logo
Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2025

 

Ja, auch wir kommen ohne Kekse nicht aus... Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.