Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz. Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das Sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.
Professionelle Abklärungen
Die Sozialberatung der Gemeinde Reinach klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung erfolgt durch die Sozialberatung, im Auftrag der Sozialhilfebehörde.
Vertrauliche Behandlung der Anfragen
Ihre Anfrage wird vertraulich, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
Unterstützungsanträge
Ein Unterstützungsantrag kann, nach persönlicher Vorsprache, bei den Sozialen Diensten bezogen werden. Melden Sie sich für eine Beratung während der üblichen Bürozeiten unter Tel. 061 511 60 20.
Mitarbeit in Verfahren im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes, Abklärung der Verhältnisse und Antragstellung geeigneter Massnahmen an die KESB, Durchführung der Massnahmen im Auftrag der KESB, Führen von Beistandschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Erarbeitung und Umsetzung von Besuchsrechtsregelungen, Führung der Pflegekinderaufsicht.
Die Sozialberatung Reinach steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde offen, die sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden. Die Beratungen sind kostenlos.
Ergänzende, nichtgesetzliche Sozialarbeit: Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Paaren und Familien in persönlichen, familiären, rechtlichen und finanziellen Fragen, Vermittlung von Finanzen, Vermittlung der Ratsuchenden an Fachstellen, vorbeugende Sozial-, Öffentlichkeits- und Gemeinwesenarbeit.
Melden Sie sich für eine Beratung während der Bürozeiten unter Tel. 061 511 60 20.
Schuldenberatung / Fachstelle für Schuldenfragen BL
Zeughausplatz 15
4410 Liestal
Tel. 061 462 03 73
E-Mail
www.schuldenberatung-bl.ch
Unterhaltsbeiträge / Alimentenbevorschussung
Kantonales Sozialamt
Gestadeckplatz 8 / Postfach 640
4410 Liestal
Telefonnummern:
E-Mail
www.baselland.ch/sozialamt
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Abteilung Ausbildungsbeiträge
Hauptstrasse 28
4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99
E-Mail
www.afbb.bl.ch
Beratungsstelle für Behinderte BL
Stiftung Mosaik
Hohenrainstrasse 12C
4133 Pratteln
Tel. 061 926 89 00 / Fax 061 926 89 01
E-Mail
www.stiftungmosaik.ch
Fachstelle Alkohol und Sucht
Blaues Kreuz BL
Bruckfeldstrasse 3
4142 Münchenstein
Tel. 061 411 06 66 / Fax 061 413 98 07
Psychiatrie Baselland
Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen
Ambulatorium Reinach
Baselstrasse 1
4153 Reinach
Tel. 061 553 53 53
E-Mail
Familien- und Jugendberatung Birseck
Hauptstrasse 1
4153 Reinach
Tel. 061 711 72 50 / Fax 061 711 72 59
E-Mail
Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen
Hauptstrasse 85A
4102 Binningen
Tel. 413 24 00
www.bsb-bl.ch
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung