AHV, IV und Ergänzungsleistungen

Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch etwa 3-4 Monate vor Erreichen des Rentenalters mit einem Formular anmelden. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich.

Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für:

  • Vorzeitig Pensionierte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
  • Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
  • Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
  • Weltreisende

Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro Reinach erhältlich.

Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.

Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.

AHV


Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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