Feuerungskontrolle

 

Feuerungskontrolle: ein Beitrag für eine saubere Luft
Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese regelmässig überprüfen lassen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Anlage effizient und sauber betrieben wird. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.
 

Jetzt aktuell: Bald werden die Heizungen wieder kontrolliert
Wer eine Liegenschaft besitzt und eine Öl- oder Gasheizung hat, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Die Feuerungskontrolle kann eine private Servicefirma, ein Kaminfeger oder der amtliche Feuerungskontrolleur durchführen.


Neuer amtlicher Feuerungskontrolleur
Aufgrund der Pensionierung des bisherigen Feuerungskontrolleurs hat der Gemeinderat entschieden, die Funktion des amtlichen Feuerungskontrolleurs an ein externes, in der Feuerungskontrolle erfahrenes Unternehmen zu übertragen. Folgende Aufgaben werden der Firma Fred Senn AG in Übereinstimmung mit dem kommunalen Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle übertragen:

  • Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle und Abnahmekontrollen.
  • Validierung der Kontrollen, die durch andere Unternehmen (Servicefirmen und Kaminfeger) durchgeführt werden.
  • Führen einer aktualisierten Datenbank, die die Anlagedaten, Zuständigkeiten und Messresultate enthält. Die erhobenen Daten bleiben Eigentum der Gemeinde und unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Inkasso der Gebühren gemäss der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle.


Bei welchen Liegenschaften ist die Feuerungskontrolle aktuell fällig?
Bei welchen Liegenschaften die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist, steht auf der Liste «Übersicht Strassen Heizperiode», die auf der Gemeinde-Website zu finden ist (siehe unten).

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit Öl- und Gasheizungen, die bisher eine private Servicefirma oder den Kaminfeger beauftragten, können bei ihrer Liegenschaft die Feuerungskontrolle wie bis anhin in Auftrag geben. Die entsprechenden Unterlagen (Rapport, Messstreifen und Russfilter) müssen bis spätestens Ende Februar 2023 beim amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, Mittlere Strasse 70, 4056 Basel, eingetroffen sein. Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer, die ihre Heizung bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur messen liessen, werden vom amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, einen Termin für die Kontrolle erhalten.

Was wird kontrolliert?
Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen:

  • Abgasverlust in %
  • Kohlenmonoxid-Gehalt
  • Stickoxid-Gehalt
  • Russzahl
  • unverbrannte Ölanteile


Wie oft muss kontrolliert werden?

Bei Ölheizungen muss die Kontrolle periodisch – in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. Gasheizungen müssen alle vier Jahre geprüft werden. Installationen von Wärmepumpen-Heizungen werden für die Vervollständigung der Daten kostenlos inspiziert.

Die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage wird schriftlich über die anstehende Kontrolle vor der jeweiligen Messperiode informiert.

Wer darf kontrollieren?
Seit ein paar Jahren können Sie selbst wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Diese kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine vom Kanton autorisierte Fachperson erfolgen.

Die Abnahmekontrolle von sanierten oder neuen Heizungsanlagen wird weiterhin vom amtlichen Feuerungskontrolleur innert 12 Monaten nach Betriebsaufnahme durchgeführt.

Wer ist zuständig bei Abnahme neuer Anlagen?
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sind mehrere Stellen involviert. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind wie folgt verteilt:

  • der Kaminfeger prüft die fachgerechte Installation der Heizungsanlage und des Kamins (Standort, Abstände, Zugang für Reinigung etc.).
  • IWB ist zuständig für die Abnahme der Gasleitung bis zur Heizanlage.
  • der amtliche Feuerungskontrolleur ist zuständig für die Kontrollmessung (analog der Abgaskontrolle bei Fahrzeugen) und Typenabnahme der Heizung und Meldung an das Lufthygieneamt.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Fred Senn AG, Tel. 061 321 85 24, E-Mail


Lenzin Evelyn
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 64 17

Zu den Downloads zum Thema Feuerungskontrolle
Umwelt und Energie
Umwelt
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Lenzin Evelyn

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