Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde besteht aus 7 Mitgliedern. Die Amtsperiode dauert 4 Jahre. Sechs Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten im Majorzverfahren gewählt. Der Gemeinderat oder die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich "Gesundheit und Soziales" gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.
Aufgaben
Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie ist zuständig für die Unterstützung Bedürftiger sowie deren soziale und berufliche Eingliederung.
Aufsicht
Die Aufsichtsinstanz der Sozialhilfebehörde ist der Regierungsrat.
Administration Sozialhilfebehörde
Nicole Erhart
Nicole Ducret
Mirjam Ryter
Thurnherr Thomas (Vizepräsident)
Brugger Stefan (Mitglied)
Kourrich-Holliger Esther (Mitglied)
Kron Birgit (Mitglied)
Rey Laura (Mitglied)
Zimmermann Daniel (Mitglied)