Sozialhilfebehörde

Sozialhilfebehörde
Hauptstrasse 10
4153
Reinach
061 511 60 20
E-Mail

Die Sozialhilfebehörde besteht aus 7 Mitgliedern. Die Amtsperiode dauert 4 Jahre. Sechs Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten im Majorzverfahren gewählt. Der Gemeinderat oder die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich "Gesundheit und Soziales" gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.

Aufgaben
Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie ist zuständig für die Unterstützung Bedürftiger sowie deren soziale und berufliche Eingliederung.

Aufsicht
Die Aufsichtsinstanz der Sozialhilfebehörde ist der Regierungsrat.

Administration Sozialhilfebehörde
Furkan Yazici, Leitung
Nicole Erhart
Jeannine Hartmann
Nicole Ducret
Mirjam Ryter

Oeggerli Jean-Marc (Präsident)
Brugger Stefan (Vizepräsident)
Hammel Margot (Mitglied)
Kourrich-Holliger Esther (Mitglied)
Künti Urs (Mitglied)
Pulver Ferdinand (Mitglied)
Thurnherr Thomas (Mitglied)

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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