10.03.2026
Die Gemeinde Münchenstein bezieht ihr Trinkwasser u.a. aus dem Pumpwerk Au in der Reinacher Heide. Die aktuellen Grundwasserschutzzonen sind zu klein und müssen erweitert werden.
Warum braucht es eine Revision der Grundwasserschutzzonen?
Auf sauberes Trinkwasser sind alle angewiesen. In der Schweiz müssen deshalb Grundwasservor-kommen, die der Trinkwasserversorgung dienen, mit Schutzzonen gesichert werden. Heute wird der Trinkwasserschutz strenger beurteilt als früher und die Gesetze auf Bundesebene haben sich geän-dert. Ältere Schutzzonen sind häufig zu klein und müssen erweitert werden. Für die Pumpwerke des Wasserwerks Reinach und Umgebung (WWR) wurden neue Schutzzonen im Jahr 2020 rechtskräftig. Auch für das Pumpwerk Au sollen nun neue Grundwasserschutzzonen festgelegt werden.
Warum betreffen Grundwasserschutzzonen für das Pumpwerk Au auch die Gemeinde Reinach?
Das Pumpwerk Au dient zwar der Trinkwasserversorgung von Münchenstein, befindet sich aber in Reinach. Der Kanton hat es der Gemeinde Münchenstein 1981 als Ersatz zur Verfügung gestellt, als eine andere Trinkwasserfassung auf Münchensteiner Boden der Autobahn weichen musste. Das Pumpwerk Au soll gemäss kantonaler Wasserversorgungsplanung auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung von Münchenstein leisten.
Die Gemeinde Münchenstein ist als Inhaberin des Pumpwerks zuständig für die notwendigen Abklä-rungen und übernimmt die Kosten für das Planungsverfahren. Die Gemeinde Reinach ist jedoch da-für zuständig, die Grundwasserschutzzonen auf dem eigenen Gemeindegebiet festzulegen.
Wie läuft die Revision der Grundwasserschutzzonen ab?
Im Auftrag von Münchenstein haben die Fachexperten der Holinger AG hydrogeologische Untersu-chungen und Modellierungen der Grundwasserströme durchgeführt. Als Ergebnis werden die neuen Grundwasserschutzzonen künftig auch Reinacher Wohngebiet und Freizeitnutzungen umfassen. Die Erfahrung mit den seit 2020 geltenden Reinacher Grundwasserschutzzonen zeigt, dass sich ein nachhaltiger Trinkwasserschutz gut mit einer angemessenen Wohn-, Gewerbe- und Freizeitnutzung vereinen lässt. Mit einer Gefährdungsabschätzung werden in den nächsten Monaten mögliche Kon-flikte in den künftigen Schutzzonen genauer untersucht. Anschliessend kann das eigentliche Pla-nungsverfahren starten. Selbstverständlich werden im Planungsverfahren auch die Eigentümerinnen und Eigentümer in den künftigen Schutzzonen direkt informiert und zur Mitwirkung eingeladen.
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