Kommunaler Richtplan

19.03.2026

Wie soll sich Reinach entwickeln? - Dies haben wir im Frühling 2025 die Bevölkerung gefragt. Aus den vielen wertvollen Ideen und Anliegen ist in den letzten Monaten ein Raumkonzept entstanden.

Am 9. Mai hat der Gemeinderat zu einem nächsten öffentlichen Workshop zum kommunalen Richtplan eingeladen. Von 10-12 Uhr ging es im 1. Teil um das Raumkonzept: Wie soll sich Reinach entwickeln? Nach einer kurzen Verpflegungspause konnten die Teilnehmenden in einem 2. Teil einen Themenbereich nach Wahl vertiefen: Siedlungsentwicklung + Wohnen, Mobilität, Landschaft + Stadtnatur, Wirtschaft + Arbeiten, Ortszentrum.

Es wurde rege diskutiert, Fragen gestellt, Ideen aufgezeigt. In den nächsten Monaten werden nun die Inputs sauber aufgearbeitet, so dass die interessierte Bevölkerung zu gegebener Zeit wieder darüber informiert werden kann.

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Rückblick Startworkshop vom 26. März 2025

Am Startworkshop vom 26. März 2025 haben über 40 Personen – von Schülerinnen bis zu Senioren - teilgenommen, gemeinsam diskutiert und ihre Anliegen eingebracht. Ein erfolgreicher Abend mit vielen wertvollen Inputs, die das Planungsbüro und die Gemeinde mitnehmen konnten.
Wir danken allen Teilnehmenden herzlich!

Die Ergebnisse vermitteln einen guten Eindruck, welche Stossrichtungen sich die Teilnehmenden für den neuen Richtplan wünschen. Sie können im Ergebnisbericht nachgelesen werden.

Hier gehts zum Ergebnisbericht.

Was ist ein kommunaler Richtplan?

Der kommunale Richtplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für Gemeinde- und Einwohnerrat. Er steckt den Rahmen für die räumliche Entwicklung ab: Wie soll sich Reinach entwickeln, wo wird in Zukunft gewohnt und gearbeitet, wie bewegen sich die Menschen durch die Stadt, wie werden Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abgestimmt?
Der Richtplan koordiniert die Ansprüche und Bedürfnisse an den Raum und stellt die Abstimmung mit den übergeordneten Gesetzen und Planungen sicher, z.B. mit dem kantonalen Richtplan.
Der kommunale Richtplan ist verbindlich für die Behörden. Er ist aber nicht parzellenscharf und auch nicht verbindlich für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Warum ein neuer kommunaler Richtplan?

Der aktuelle Richtplan der Gemeinde Reinach stammt aus dem Jahr 2005. Er ist mittlerweile umgesetzt, zum Teil auch überholt. Ausserdem gibt es neue übergeordnete Gesetze und Planungen von Bund, Kanton und der Region Birsstadt, die er noch nicht berücksichtigt. Er muss deshalb gesamthaft erneuert werden.
Der kommunale Richtplan von 2005 diente als wichtige Grundlage für den Zonenplan Siedlung von 2015 und den Zonenplan Landschaft von 2016. Die Zonenpläne müssen etwa alle 15 Jahre – also ca. 2030 – überprüft und angepasst werden. Mit dem neuen kommunalen Richtplan wird dafür der Weg bereitet und abgesteckt, in welchem Rahmen sich die Gemeinde Reinach räumlich entwickeln soll.

Wie wird der kommunale Richtplan erarbeitet?

Der Gemeinderat hat das Planungsbüro EBP Schweiz AG aus Zürich mit der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans beauftragt. Der Planungsprozess mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung und Beschlussfassung dauert rund drei Jahre bis Ende 2027. Der kommunale Richtplan wird von Gemeinderat und Einwohnerrat beschlossen und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.

Wie kann ich mich einbringen?

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung zu kennen. Im Planungsprozess gibt es verschiedene Gelegenheiten, sich einzubringen:

  • Startveranstaltung am Mittwoch, 26. März 2025
  • Themenworkshops, erstes Halbjahr 2026
  •  Auftaktveranstaltung öffentliche Mitwirkung, zweites Halbjahr 2026

Die Veranstaltungen werden von den Fachleuten von EBP vorbereitet, moderiert und dokumentiert.

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