19.03.2026
Wie soll sich Reinach entwickeln? - Dies haben wir im Frühling 2025 die Bevölkerung gefragt. Aus den vielen wertvollen Ideen und Anliegen ist in den letzten Monaten ein Raumkonzept entstanden. Nun ist Ihre Meinung ist gefragt: Diskutieren Sie mit uns über Siedlung, Mobilität, Stadtnatur, Freiräume, Arbeitsgebiete und Ortszentrum!
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten ein zum 2. öffentlichen Workshop am Samstag, 9. Mai 2026, 10 Uhr im Gemeindehaus.
Melden Sie sich bitte mit dem Online-Formular an.
Damit wir den Anlass besser organisieren können, bitte wir um eine Anmeldung bis 30. April 2026.
Programm:
10–12 Uhr, Teil 1: Raumkonzept – wie soll sich Reinach entwickeln?
Pause mit Verpflegungsmöglichkeit
12.30–14 Uhr, Teil 2: Vertiefung eines Themenbereichs nach Wahl: Siedlungsentwicklung + Wohnen, Mobilität, Landschaft + Stadtnatur, Wirtschaft + Arbeiten, Ortszentrum
Es besteht die Möglichkeit, nur am ersten Teil des Workshops teilzunehmen.
Der Gemeinderat, die Verwaltung und die beauftragten Fachleute freuen sich auf Sie!
Kontakte für Auskünfte
Nicole Wehrli
Katrin Bauer
Am Startworkshop vom 26. März 2025 haben über 40 Personen – von Schülerinnen bis zu Senioren - teilgenommen, gemeinsam diskutiert und ihre Anliegen eingebracht. Ein erfolgreicher Abend mit vielen wertvollen Inputs, die das Planungsbüro und die Gemeinde mitnehmen konnten.
Wir danken allen Teilnehmenden herzlich!
Die Ergebnisse vermitteln einen guten Eindruck, welche Stossrichtungen sich die Teilnehmenden für den neuen Richtplan wünschen. Sie können im Ergebnisbericht nachgelesen werden.
Hier gehts zum Ergebnisbericht.
Der kommunale Richtplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für Gemeinde- und Einwohnerrat. Er steckt den Rahmen für die räumliche Entwicklung ab: Wie soll sich Reinach entwickeln, wo wird in Zukunft gewohnt und gearbeitet, wie bewegen sich die Menschen durch die Stadt, wie werden Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abgestimmt?
Der Richtplan koordiniert die Ansprüche und Bedürfnisse an den Raum und stellt die Abstimmung mit den übergeordneten Gesetzen und Planungen sicher, z.B. mit dem kantonalen Richtplan.
Der kommunale Richtplan ist verbindlich für die Behörden. Er ist aber nicht parzellenscharf und auch nicht verbindlich für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Der aktuelle Richtplan der Gemeinde Reinach stammt aus dem Jahr 2005. Er ist mittlerweile umgesetzt, zum Teil auch überholt. Ausserdem gibt es neue übergeordnete Gesetze und Planungen von Bund, Kanton und der Region Birsstadt, die er noch nicht berücksichtigt. Er muss deshalb gesamthaft erneuert werden.
Der kommunale Richtplan von 2005 diente als wichtige Grundlage für den Zonenplan Siedlung von 2015 und den Zonenplan Landschaft von 2016. Die Zonenpläne müssen etwa alle 15 Jahre – also ca. 2030 – überprüft und angepasst werden. Mit dem neuen kommunalen Richtplan wird dafür der Weg bereitet und abgesteckt, in welchem Rahmen sich die Gemeinde Reinach räumlich entwickeln soll.
Der Gemeinderat hat das Planungsbüro EBP Schweiz AG aus Zürich mit der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans beauftragt. Der Planungsprozess mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung und Beschlussfassung dauert rund drei Jahre bis Ende 2027. Der kommunale Richtplan wird von Gemeinderat und Einwohnerrat beschlossen und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung zu kennen. Im Planungsprozess gibt es verschiedene Gelegenheiten, sich einzubringen:
Die Veranstaltungen werden von den Fachleuten von EBP vorbereitet, moderiert und dokumentiert.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung