19.05.2026
2025 wurden im Gewerbegebiet erstmals invasive Ameisen der Art Tapinoma magnum nachgewiesen. Ein Gutachten bestätigt eine Befallsfläche von 12 Hektaren und geht davon aus, dass sich die eingeschleppte Ameise bereits fünf Jahre unbemerkt im Kägen ausbreiten konnte.
Tapinoma-Ameisen sind für Menschen ungefährlich, können jedoch lästig werden. In seltenen Fällen verursachen sie Gebäudeschäden, etwa durch Unterhöhlungen oder das Eindringen in Innenräume. Sie sind kleiner als einheimischen Ameisen, lassen aber sich nur von Fachpersonen eindeutig erkennen. Folgende Merkmale geben Hinweise:
2 bis 4 mm klein
relativ aggressiv, bewegen sich rasch
beim Zerdrücken der Ameisen Geruch wie Nagellack
Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten nennt Massnahmen zur Eindämmung. Ergänzend zur Befallszone wurde eine Überwachungszone definiert, in der erhöhte Aufmerksamkeit nötig ist. Das Gutachten legt dar, dass eine vollständige Tilgung des Befalls im Kägen aufgrund der Situation unwahrscheinlich ist. Reinach setzt deshalb auf Schwerpunkten:
Ausbreitung verhindern
Monitoring zur Erkennung neuer Vorkommen
Sensibilisierung
Was tun bei einem Befall?
Um die weitere Ausbreitung und Folgeschäden zu verhindern, wurden die Grundeigentümer- und Mieterschaften angeschrieben. Wer einen Verdacht auf den Befall mit Tapinoma-Ameisen ausserhalb der bereits bekannten Befallszone hat, soll dies der Gemeinde melden. Die im Handel frei erhältlichen Ameisenköder und Gifte sind wirkungslos gegen Tapinoma. Die effektivste Methode zur Bekämpfung erfolgt durch qualifizierte Schädlingsbekämpfer (www.fsd-vss.ch). Da ein Teil des betroffenen Gebiets in der Grundwasserschutzzone liegt, ist der Einsatz von Insektiziden hier allerdings verboten.
Welche Fälle melden?
Wer vermutet, Tapinoma gefunden zu haben, wendet sich zur Abklärung an die Gemeinde. Verdachtsfälle können per Online-Formular gemeldet werden.
Für die Gemeinde wie auch für Betroffene besteht keine Bekämpfungspflicht. Trotzdem ist es ratsam, rasch zu reagieren und die Unterstützung eines Schädlingsbekämpfers in Anspruch zu nehmen.
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