Amtliche Mitteilungen der KW 36/2026

01.09.2026

Die Themen dieser Woche: Die Themen der Abstimmungen vom 29. November und die Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern, das Saisonende des Gartenbads und die Räumung der Kabinen, Kästchen und Liegestuhlfächer, die Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigem Waldeigentum und die neuste Sendung von BirsstadtTV zum stimmungsvollen Sonntagsbrunch im Palais noir.

AUS DEM EINWOHNERRAT

Keine Einwohnerratssitzung am 7. September 2026
Mangels Traktanden entfällt die Einwohnerratssitzung am 7. September 2026.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abstimmungen vom 29. November 2026
Am 29. November 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial

Kantonale Vorlagen:
5. Formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» vom 18. September 2025
6. Formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» vom 1. September 2025

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Kommunale Vorlagen kommen keine zur Abstimmung. Daher können die gemeindeeigenen Plakatständer auch für eidgenössische und kantonale Abstimmungen vergeben werden. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 11. September 2026 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an und für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Abstimmungen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 15. September 2026. Die Ständer stehen in der Zeit vom 17. Oktober 2026 bis 29. November 2026 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.

Es ist zu beachten, dass zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, gemäss kommunalem Wahl- und Abstimmungsreglement, kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.

Kabinen, Kästchen und Liegestuhlfächer im Gartenbad bis am 17. September räumen
Am 13. September geht die Gartenbadsaison 2026 zu Ende. Bis zum Donnerstag, 17. September haben die Badegäste des Gartenbads Reinach Gelegenheit, ihre Kabinen, Kästchen und Liegestuhlfächer zu leeren (10-14 Uhr). Alle Jahresmieterinnen und Jahresmieter werden gebeten, sämtliche Kabinen- und Kästchenschlüssel bis zum Donnerstag, 17. September zurückzugeben, damit sie das Schlüsseldepot zurückerhalten. Nicht bis zum 17. September geräumte Kästchen und Kabinen werden vom Personal geräumt. Für nicht abgeholte Gegenstände übernimmt das Gartenbad keine Verantwortung und/oder Haftung.

Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald und Wild beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

 
 

Birsstadt-TV: Stimmungsvoller Sonntagsbrunch im Palais noir
Im Fokus der Sendung vom 31. August steht der Brunch im Palais noir vom Wochenende.
Die Sendungen werden online auf der Webseite und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde Reinach sowie auf dem YouTube-Kanal und auf der Website des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem werden sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

BAUGESUCHE

009/26 – K 0269/2026
Gesuchsteller - Turi Bautreuhand GmbH, Dornacherstrasse 230, 4053 Basel
Projekt - Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus (10 Wohnung) und Autoeinstellhalle
Parz. 1998, Bruggstrasse 15
Projektverfasser - XM Architekten GmbH, Dornacherstrasse 230, 4053 Basel

038/26 – K 0860/2026
Gesuchsteller - VA Real AG, Hardstrasse 10, 4020 Basel
Projekt - Abbruch bestehende Gebäude, Neubau 3 Reiheneinfamilienhäuser mit Carports
Parz. 1341, Jupiterstrasse 8
Projektverfasser - Vischer Architekten AG, Daniel Stark Hardstrasse 10, 4020 Basel

060/26 – K 1300/2026
Gesuchsteller - Stiftung WBZ, Aumattstrasse 71, 4153 Reinach
Projekt - Anbau Vordach (Anlieferung, Nordfassade)
Parz. 5160 (BR 8753), Aumattstrasse 71
Projektverfasser - wenger partner ag, Schönmattstrasse 8, 4153 Reinach

059/26 – K 1291/2026
Gesuchsteller - Patrimonium Asset Management AG, Chemin des Lentillières 15, 1023 Crissier
Projekt - Zweckänderung Lager in Fitnessstudio (Hyrox)
Parz. 2594, Kägenstrasse 14
Projektverfasser - Superdraft Studio AG, Oberalpstrasse 78, 4054 Basel

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 4.9.2026 bis 14.9.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder einsehbar.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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